Brandenburgs Landesrechnungshof hat einen intransparenten Umgang der Schulen in freier Trägerschaft mit ihren Schuldgeldregeln kritisiert. Die obersten Kassenprüfer gehen in ihrem am Montag in Potsdam vorgestellten Jahresbericht auf die im Internet veröffentlichten Schulgeldregeln von insgesamt 70 freien Grundschulen ein. Für 29 davon fanden sich demnach im Juni 2021 keine konkreten Angaben zu den Schulgeldern, für zwei weitere Schulen nur Mindest- und Höchstbeträge.
Die intransparenten Schulgeldregeln dieser insgesamt 31 Schulen könnten Familien aus unteren und mittleren Einkommensschichten von einer Bewerbung abhalten, erklärten die Mitglieder des Rechnungshofs. Das von Minister Steffen Freiberg (SPD) geführte Bildungsministerium habe die Pflicht, das zu prüfen und die Verstöße abzustellen.
Von den übrigen 39 Grundschulen verlangten sechs bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro mehr als 200 Euro im Monat. Bei einem Jahreseinkommen von 55.000 Euro verlangten 13 der 39 Schulen mehr als 200 Euro, einige davon sogar mehr als 300 Euro monatlich. Die höchsten Schulgelder entfielen auf die “Berlin Brandenburg International School” (BBIS) mit monatlich weit über 500 Euro, die schon seit mehreren Jahren im Visier des Landesrechnungshofs ist.
Das Verwaltungsgericht Potsdam stellte Ende 2022 fest, dass die Schulgelder der BBIS seit ihrer Gründung gegen das im Grundgesetz verankerte “Sonderungsverbot” verstoßen. Dieses besagt, dass Schulen, deren Praxis eine Auswahl der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern ermöglicht, nicht von den Behörden als Ersatzschulen genehmigt werden dürfen. Ende 2022 lagen die Schulgelder der BBIS trotz neuer Ermäßigungen beim Dreifachen des vom Verwaltungsgericht verwendeten Richtwerts von fünf Prozent des Haushaltsnettoeinkommens.
Wie der Landesrechnungshof mitteilte, erwarte man vom Ministerium, dass es die Einhaltung des Sonderungsverbots durchsetze oder die Genehmigung der BBIS aufhebe. Der Landesrechnungshof empfahl außerdem, dass das Ministerium auf eine Begrenzung der Schulgelder auf fünf Prozent der Haushaltsnettoeinkommen hinwirke, so wie es in Baden-Württemberg schon seit sechs Jahren vorgeschrieben sei.
In Brandenburg gibt es insgesamt rund 190 Schulen in freier Trägerschaft, an denen etwa 33.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.