Brandenburg hält an Friedhofspflicht fest

Brandenburgs Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf zur weiteren Liberalisierung des Bestattungsrechts. Auf einen Sargzwang bei Beisetzungen werde bereits verzichtet, sagte ein Sprecher des Innenministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Potsdam. Tuchbestattungen seien deshalb schon länger möglich. Auch naturnahe Bestattungen, Baumgrabstätten und Beisetzungen auf Aschestreuwiesen seien möglich, solange diese auf einem Friedhof stattfinden.

In Rheinland-Pfalz war vor einigen Wochen ein neues Bestattungsgesetz in Kraft getreten, das bundesweit als das liberalste gilt. Angehörige dürfen dort Totenasche nun auch privat aufbewahren, wenn der Gestorbene dies zu Lebzeiten so geregelt hat.

In Brandenburg komme eine Lockerung des Friedhofszwangs nicht in Betracht, sagte der Ministeriumssprecher. Würden Beisetzungen außerhalb von Friedhöfen möglich gemacht, wären geordnete Bestattungen und ein würdevoller Umgang mit dem Toten nicht mehr gewährleistet. Auch die geforderte Totenruhe wäre nicht ausreichend sichergestellt.

Ein generelles Durchbrechen des Friedhofszwangs würde zudem dem sittlichen Empfinden der Allgemeinheit zuwiderlaufen, sagte der Sprecher. Zugleich müsse sichergestellt werden, dass allen Angehörigen und Trauernden ein öffentlich zugänglicher Ort der Trauer und des Gedenkens zur Verfügung steht. Ein exklusiver Umgang bestimmter Personen mit der Asche Verstorbener könnte andere von der Möglichkeit der Trauer am Grab ausschließen. Das Bestattungsrecht war in Brandenburg zuletzt im März 2024 geändert worden.

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