Brand in Trittauer Notunterkunft: 61-Jähriger aus Haft entlassen

Nach dem Brand in einer Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft in Trittau (Kreis Stormarn) ist der Haftbefehl gegen einen 61-jährigen Deutschen aufgehoben worden. Nach aktuellem Ermittlungsstand liege kein dringender Tatverdacht mehr gegen den Mann wegen vorsätzlicher schwerer Brandstiftung vor, teilten die Staatsanwaltschaft Lübeck und die Polizeidirektion Ratzeburg am Donnerstag mit.

Am 8. September war die städtische Notunterkunft für Obdachlose und Flüchtlinge in der Kieler Straße in Trittau fast komplett niedergebrannt. In dem Haus waren neun Menschen untergebracht, die alle die Unterkunft rechtzeitig verlassen konnten. Eine 23-jährige Bewohnerin musste wegen leichter Verletzungen, die nicht vom Feuer stammten, vor Ort von Rettungskräften versorgt werden. Alle Bewohner wurden in Ersatzunterkünften untergebracht.

Bereits einen Tag später, am 9. September, hatten sich die Verdachtsmomente wegen schwerer Brandstiftung gegen den 61-jährigen Bewohner des Hauses so verdichtet, dass dieser vorläufig festgenommen wurde. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck erfolgte eine Vorführung des Tatverdächtigen beim Haftrichter des Amtsgerichtes Lübeck. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr.

Wie es am Donnerstag hieß, ist der Haftbefehl aufgehoben und der Mann unmittelbar aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der gegen den Mann zunächst bestehende Verdacht der vorsätzlichen Brandlegung konnte im Zuge der Ermittlungen nicht weiter erhärtet werden. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung werden fortgeführt. Diese rechtfertigten aber keine Aufrechterhaltung des Haftbefehls, hieß es.

Die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft existiert nach Angaben der Polizei nicht mehr. Nach Ende der Löscharbeiten wurde das einsturzgefährdete Gebäude mit schwerem technischen Gerät eingerissen, hieß es.