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“Boofen” im Nationalpark nur außerhalb der Brutzeiten erlaubt

Das Übernachten unter freiem Himmel wird im Nationalpark Sächsische Schweiz von 2026 an dauerhaft eingeschränkt. Das deutschlandweit wohl einmalige sogenannte Boofen ist demnach im Zeitraum vom 1. Februar bis 15. Juni eines jeden Jahres nicht gestattet, teilte das sächsische Umweltministerium am Donnerstag in Dresden mit. Grund sei der gebotene Schutz wertvoller Lebensräume und bedrohter Tierarten während der Brut- und Setzzeit im Nationalpark.

Das Freiübernachten ist außerhalb dieser Zeit an 58 gekennzeichneten Stellen erlaubt, allerdings nur in Verbindung mit dem Klettersport und unter besonderer Rücksichtnahme auf den Schutzzweck im Nationalpark. Geplant sei, die Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit auszubauen und die Präsenz der Nationalparkwacht im Rahmen verfügbarer Ressourcen zu stärken, hieß es.

Sachsens Umweltminister Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU) nannte das „Boofen“ in der Sächsischen Schweiz eine lange Tradition, die eng mit der Geschichte des Felsklettersports im Freistaat verbunden sei. Mit der Neuregelung würden die Folgen eines übermäßigen Freiübernachtens auf die Natur aber langfristig eingedämmt.