BND muss Medien keine Auskünfte zur Ukraine erteilen

Medienschaffende haben keinen Anspruch auf Auskünfte des Bundesnachrichtendienstes (BND) zur Einschätzung der militärischen Situation in der Ukraine. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig und lehnte damit den entsprechenden Antrag eines Journalisten ab. Der BND sei nicht verpflichtet, Auskünfte darüber zu erteilen, ob er in vertraulichen Mediengesprächen einen militärischen Sieg der Ukraine als schwierig oder ausgeschlossen dargestellt hat (BVerwG 10 VR 1.24).

Der erbetenen Angabe stehe der Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland entgegen, hieß es. Die Erteilung dieser Informationen könnte „die Stellung und Wahrnehmung der Bundesrepublik Deutschland in der internationalen Gemeinschaft beeinträchtigen“. Im konkreten Fall hatte der Redakteur einer Tageszeitung eine einstweilige Anordnung gefordert, die Auskünfte vom BND zum Ukraine-Krieg garantiert.

Nur in einer Frage habe das Gericht dem Journalisten Recht gegeben: Demnach ist der BND verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, wie viele sogenannte vertrauliche Einzelhintergrundgespräche zur militärischen Situation in der Ukraine er in diesem Jahr geführt hat. Konkreter Anlass für den Antrag des Journalisten war ein Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom Mai 2024.

Darin wurde der Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter (CDU) damit zitiert, dass der BND eine bewusst negative Einschätzung der militärischen Situation in der Ukraine verbreite, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen.