Das Bistum Osnabrück hat seinen Schutzprozess gegen sexualisierte Gewalt und geistlichen Missbrauch per Gesetz festgeschrieben. „Wir haben die Schutzordnung aktualisiert und als Satzung des Bistums im Amtsblatt veröffentlicht“, sagte Bischof Dominicus Meier am Donnerstag während der Vorstellung neuer Elemente des Schutzprozesses. Dadurch habe sie wie ein Gesetz einen rechtsverbindlichen Charakter und könne nur durch Beschlüsse der beteiligten Gremien verändert werden. Die Bistumsleitung und die unabhängige Monitoringgruppe, die den Schutzprozess steuert und kontrolliert, machten damit deutlich, „dass wir diesen Schutzprozess wollen“.
Die Sprecherin der Monitoringgruppe, Barbara Havliza, betonte, ähnlich wie in der Politik könne theoretisch bei einer neuen Regierung ein Gesetz auch wieder abgeschafft werden. „Aber das wäre nicht besonders klug und ich kann mir keinen Bischof vorstellen, der diesen Schutzprozess wieder abschaffen würde.“ Zumindest die im Schutzprozess vorgegebene Prävention bleibe auf Dauer als Aufgabe bestehen, sagte die ehemalige niedersächsische Justizministerin. Allerdings könne und sollte die Satzung stetig in Abstimmung mit den Gremien aktualisiert werden. So sei etwa gerade eine Arbeitsgruppe Erinnerungskultur neu geschaffen worden und habe ihre Arbeit aufgenommen.
Der Generalvikar Ulrich Beckwermert unterstrich, dass es bei der Verstetigung des Schutzprozesses vor allem um eine Haltungsänderung gehe. „Wir wollen deutlich machen, dass die Aufarbeitung von Missbrauch wesentlich zum Leben im Bistum Osnabrück dazugehört.“ Das bedeute auch, dass derjenige, der das anders beurteile, „auf massiven Widerstand stößt“.