Bistum Münster rechnet 2025 mit Etat-Defizit von 26 Millionen Euro

Der Kirchensteuerrat des Bistums Münster hat für das kommende Jahr einen Etat in Höhe von 767,8 Millionen Euro beschlossen. Der für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums vorgesehene Haushalt 2025 geht dabei von Erträgen von 741,7 Millionen Euro aus, wie das Bistum am Samstag mitteilte. Hierdurch ergebe sich ein planerisches Defizit von 26,1 Millionen Euro, das aus der Ausgleichsrücklage finanziert werden soll.

Hauptgründe für die schwierige Finanzsituation sind demnach steigende Personalkosten bei gleichzeitig zurückgehenden Mitgliederzahlen. Da zudem die Höhe der Kirchensteuereinnahmen eng mit der konjunkturellen Entwicklung verbunden sei, würden die Einnahmen bei der prognostizierten schwächeren Konjunktur spürbar zurückgehen, hieß es. Das mache es erforderlich, die Aufwendungen weiter zu reduzieren. Der Kirchensteuerrat habe daher beschlossen, dass bis zum Jahr 2030 Entlastungen, die im Saldo 45 Millionen im Vergleich zum Haushaltsplan 2025 ausmachen, vorgenommen werden müssen, erklärte eine Bistumssprecherin.

Die Etatplanungen für 2025 gehen den Angaben zufolge von einem Rückgang der Kirchensteuereinnahmen von knapp zehn Millionen Euro im Vergleich zum laufenden Jahr aus. Größter Posten bei den Ausgaben sind im kommenden Jahr die Zuweisungen an die Kirchengemeinden mit 229,5 Millionen Euro. Allein die Kindertageseinrichtungen finanziert das Bistum nach eigenen Angaben mit rund 36,6 Millionen Euro. An zweiter Stelle folgen die katholischen Schulen mit 46,1 Millionen Euro. Weitere größere Posten sind die Bereiche Soziales (42,5 Millionen Euro), Verwaltung (31 Millionen Euro) sowie Bildung und Kunst (25,2 Millionen Euro).

Die Personalaufwendungen lägen 2025 voraussichtlich bei rund 249,6 Millionen Euro, hieß es zudem. Sie würden aufgrund der Tarifabschlüsse über 6,8 Millionen Euro höher ausfallen als 2024.

Das Bistum Münster erstreckt sich in Nordrhein-Westfalen über die drei Regionen Münster-Warendorf-Coesfeld, Borken-Steinfurt sowie Recklinghausen und den Niederrhein. Außerdem gibt es einen sogenannten Offizialatsbezirk Oldenburg in den niedersächsischen Landkreisen Cloppenburg und Vechta.