Das katholische Bistum Hildesheim hat die Vatikan-Erklärung zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare begrüßt. Bischof Heiner Wilmer nannte es eine „richtungsweisende Entscheidung der vatikanischen Glaubensbehörde“, dass homosexuelle Paare in der katholischen Kirche gesegnet werden dürfen. „Das ist eine gute Nachricht“, sagte er am Dienstag. „Es geht darum, die heutigen Lebenswirklichkeiten von gleichgeschlechtlichen Paaren zu würdigen, ohne damit das Sakrament der Ehe zwischen Mann und Frau infrage zu stellen.“
Für das Bistum Hildesheim bedeute dies, dass Priester nun Paaren in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften das Angebot machen könnten, „ihre Liebe unter den Segen Gottes zu stellen“, erläuterte Bistumssprecher Volker Bauerfeld auf Anfrage des „Evangelischen Pressedienstes“ (epd). Dafür gebe es einen Bedarf, den er aber nicht beziffern könne.
„Die bisherige Praxis fand in einer kirchenrechtlichen Grauzone statt“, sagte Bauerfeld mit Blick auf katholische Priester in Deutschland, die bereits homosexuelle Paare gesegnet haben. „Deshalb ist es gut, dass es nun eine offizielle Öffnung für diese Segensmöglichkeit in der ganzen Weltkirche gibt.“ Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare sind auch eine wichtige Forderung des deutschen Reformprozesses Synodaler Weg.
„Die bisherige Ablehnung bedeutete für homosexuelle Katholikinnen und Katholiken eine Form der Ausgrenzung, die auch Papst Franziskus in der Vergangenheit schon kritisiert hat“, sagte der Bistumssprecher. Auch für Paare, die zum Beispiel aufgrund einer Scheidung in der katholischen Kirche nicht die Möglichkeit zur kirchlichen Trauung haben, sei die Erklärung ein wichtiger Schritt. „Denn für viele dieser Paare war und ist es ein großer Schmerz, ihre Liebe bisher nicht offiziell unter den Segen Gottes stellen zu können.“
Das vatikanische Dikasterium für die Glaubenslehre hatte am Montag in Rom mit Billigung von Papst Franziskus die Erklärung „Fiducia supplicans“ (deutsch: Das flehende Vertrauen) veröffentlicht. Ihr zufolge ist eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in der katholischen Kirche künftig möglich, sie wird vom Ehesakrament aber deutlich abgegrenzt. In dem Schreiben ist ausdrücklich die Rede von der Segnung von „Paaren in irregulären Situationen“. Die Segnung bedeutet keine Billigung der jeweiligen Verbindung und muss außerhalb eines Gottesdienstes erfolgen.