Bischöfe präzisieren kirchlichen Umgang mit AfD-Mitgliedern
Was tun, wenn kirchliche Mitarbeitende AfD-Mitglied sind? Die katholischen Bischöfe haben jetzt neue Richtlinien veröffentlicht. Bei ihrer Herbstversammlung ging es aber auch um Nahost, Kirchenreformen und Klimaschutz.
Der Ruf nach einer Waffenruhe in Nahost, die Zukunft der Missbrauchsaufarbeitung, Klimaschutz und der Umgang mit der AfD: Die katholischen Bischöfe haben bei ihrer Herbstvollversammlung in Fulda viele Krisenthemen bearbeitet. Zugleich war es ihr letzter Austausch vor dem Beginn der Weltsynode zu Kirchenreformen nächste Woche im Vatikan.
Der Konferenzvorsitzende und Limburger Bischof Georg Bätzing beklagte zum Abschluss des Treffens am Donnerstag die “erschreckend hohen Wahlergebnisse” der AfD bei den drei jüngsten Landtagswahlen. Die AfD greife zwar zum Teil richtige Fragen auf, “gibt aber falsche Antworten darauf”.
Die Bischöfe veröffentlichten neue Erläuterungen zum Umgang mit haupt- und ehrenamtlichen Kirchenmitarbeitern, die Mitglied einer Partei mit extremistischen Positionen sind oder offen mit solchem Gedankengut sympathisieren. Die Bischöfe betonen darin, dass niemand automatisch von Ämtern und Diensten der Kirche ausgeschlossen oder stigmatisiert werden soll. Vielmehr soll es stets eine Einzelfallprüfung geben.
Ziel sei immer eine Einigung mit dem Betroffenen, sagte Bätzing. Zudem könne jedes Bistum selbst entscheiden, wie es damit umgehe. Das gemeinsame Papier bezieht sich auf die Erklärung der katholischen Bischöfe vom Februar gegen völkischen Nationalismus. Darin heißt es, dass die Verbreitung rechtsextremer Parolen mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar sei. Den Bischöfen zufolge steht die Grundausrichtung der AfD im Gegensatz zum christlichen Menschenbild.
Die dramatische Kriegslage in Israel, Libanon und den Palästinensergebieten war laut Bätzing ein zentrales Thema der Beratungen. Die Bischöfe forderten eine Freilassung der israelischen Geiseln sowie einen humanitären Waffenstillstand. Das Leid der Bevölkerung auf allen Seiten müsse enden.
Die Bischöfe kündigten zum Abschluss ihrer Beratungen an, trotz Kritik am System der Anerkennungsleistungen für Missbrauchsopfer festhalten. Sie bestätigten die zehn Mitglieder der dafür zuständigen Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen UKA für weitere vier Jahre im Amt. “Mit Betroffenen bin ich im Gespräch, denn ich weiß um die Unzufriedenheit mit einigen Entscheidungen der UKA”, sagte Bätzing.
Seit 2021 entscheidet die UKA darüber, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Bei der Bemessung der Leistungshöhe orientiert man sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern. Eine Höchstgrenze gibt es nicht. “Wir werden an diesem System auch weiterhin festhalten, zumal es in keiner anderen Institution in Deutschland derzeit ein vergleichbares außergerichtliches System für solche freiwilligen Leistungen gibt”, sagte Bätzing.
Gleichzeitig soll ein neuer, unabhängiger Sachverständigenrat dabei helfen, die Strukturen zum Schutz vor Missbrauch und Gewalterfahrungen weiter zu entwickeln.
Bätzing rief die Kirchengemeinden auf, in ihrem Engagement für Klima- und Umweltschutz nicht nachzulassen. “Angesichts der vielfältigen Krisen derzeit geraten die Fragen des Umweltschutzes etwas aus dem Blickfeld”, kritisierte er. Umweltschutz und die “Bewahrung der Schöpfung” gründeten aber auf dem Zentrum des christlichen Glaubens an eine von Gott und den Menschen anvertraute Welt.