Bis 1.000 Euro Strafe fürs Kiffen auf dem Weihnachtsmarkt

Glühwein-Duft und Cannabis-Geruch am Weihnachtsmarkt? Das soll trotz der Liberalisierung durch die Bundesregierung nicht das neue Normal sein. Die Länder verweisen auf Verbote, Kontrollen und hohe Strafen. Ein Überblick.

Die Bundesländer wollen die Weihnachtsmärkte frei von Cannabis-Rauch halten. Das ergab eine Umfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bei den Landesregierungen. Mit einem neuen Bußgeld-Katalog könnten Verstöße geahndet werden, teilte etwa das rheinland-pfälzische Sozialministerium in Mainz mit: “So kann der Cannabiskonsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden.”

Ähnlich äußerte sich ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Sachsen-Anhalt: “Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird mit bis zu 1.000 Euro sanktioniert.” Dies gelte auch auf den Weihnachtsmärkten.

In Deutschland hatte die im November auseinandergebrochene Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP den Cannabis-Konsum weitgehend liberalisiert. Doch der Widerstand dagegen ist nicht beendet. Nicht nur Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) lehnt die Lockerung weiterhin ab: “Ich bleibe dabei, dass die Cannabis-Legalisierung ein Fehler war.”

Er trete daher für ein generelles Cannabis-Verbot auf Weihnachtsmärkten ein, fügte er hinzu: “Cannabisgeruch, Haschkekse und Joints gehören nicht auf den Weihnachtsmarkt. Deshalb unterstützen wir die Kommunen dabei, das Kiffen auf dem Weihnachtsmarkt zu unterbinden.”

Die Bundesländer sehen vor allem die Städte und Gemeinden gefordert bei Fragen zum Umgang mit dem Kiffen in der Öffentlichkeit. Poseck wandte sich daher an die Kommunen und empfahl diesen, Cannabis-Verbote per Allgemeinverfügung zu erlassen. Damit könnten sie gezielt gegen das Kiffen vorgehen.

Poseck verwies auf die Stadt Fritzlar, die für das Fest “Hessentag” ein umfassendes Cannabis-Konsumverbot erlassen hatte. Dieses habe auch einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten. Bereits während der Corona-Pandemie hatten viele Gemeinden per Allgemeinverfügung entsprechende Regeln von Bund und Ländern lokal umgesetzt.

Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen wandte sich ebenfalls an die Kommunen. Große Veranstaltungen seien in der Pflicht, “geeignete Maßnahmen sicherzustellen”, um insbesondere Minderjährige vor ungewolltem Cannabis-Konsum durchs Einatmen zu schützen. Diese Verpflichtung könne “auch in einem generellen Cannabis-Konsumverbot bestehen”, heißt es in einem Erlass.

Auch Einsatzkräfte werden von den Ländern bestärkt, den Cannabis-Konsum in der Nähe von Kindern und Jugendlichen zu ahnden. “Weihnachtsmärkte stehen für Punsch und Lebkuchen. Cannabisgeruch hat dort nichts zu suchen”, sagte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) der KNA. Sie gehe davon aus, dass die Ordnungsbehörden “ein scharfes Auge” auf die Einhaltung der Vorgaben haben.

Ein entsprechendes Einschreiten soll es auch in Deutschlands zweitgrößter Stadt geben. “Die Polizei Hamburg wird im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung auf Weihnachtsmärkten bei entsprechenden Verstößen konsequent einschreiten”, hieß es auf KNA-Anfrage.

Saarlands Innenministerium verwies wie andere Ministerien auf die gesetzliche Neuregelung der alten Bundesregierung. Sie führe im Ergebnis “auf den meisten Weihnachtsmärkten” dazu, dass kein Cannabis konsumiert werden dürfe und so der Kinder- und Jugendschutz gewahrt bleibe: “Darüber hinaus steht es den Kommunen frei, als Ortspolizeibehörde entsprechend tätig zu werden und Verbote auf den Weihnachtsmärkten vor Ort zu verhängen.”

Eine Sprecherin des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums ergänzte: “Wir gehen davon aus, dass die Kommunen das in eigener Zuständigkeit regeln.” Ob durch Benutzungsordnung, Polizeiordnung oder per Allgemeinverfügung – das sei den Kommunen überlassen.

Für die Senatsverwaltung Berlin verwies eine Sprecherin auf die Veranstalter der Weihnachtsmärkte, die “für entsprechende Marktordnungen” verantwortlich seien.

Ähnlich äußerte sich die Pressestelle des sächsischen Sozialministeriums. Es stehe Veranstaltern frei, über das Hausrecht den Konsum von Cannabis einzuschränken oder zu verbieten und “zur Durchsetzung der Regeln Einlass- und Taschenkontrollen durchzuführen”.

Zurückhaltend blickt man in Thüringen derzeit auf mögliche Konsequenzen der Liberalisierung. Fragen zur Sicherheit im Straßenverkehr, zum Kinder- und Jugendschutz oder dem Gesundheitsschutz seien noch nicht zu beantworten, heißt es aus dem Thüringer Innenministerium. Dafür bräuchte es eine bundesweite, mittelfristige Überprüfung.

Unklar ist, ob es eine solche geben wird. Die CDU hat bereits in Aussicht gestellt, im Falle eines Regierungswechsels die Liberalisierung wieder zurücknehmen zu wollen. Die nächste Bundestagswahl soll am 23. Februar stattfinden.