Billigung terroristischer Taten soll Ausweisung zur Folge haben

Ausländer, die eine terroristische Tat gutheißen, sollen künftig leichter aus Deutschland ausgewiesen werden können. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin den Vorschlag für eine entsprechende Verschärfung des Aufenthaltsrechts. Die Billigung oder das Werben für eine einzelne terroristische Straftat etwa durch einen Kommentar in den sozialen Netzwerken soll demnach künftig bereits ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ begründen.

Bislang ist laut Gesetz dafür erforderlich, dass eine Person „gezielt und andauernd“ auf andere einwirkt, um Hass auf bestimmte Gruppen zu schüren. Die Gesetzesänderung, die Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in Reaktion auf den mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff in Mannheim angekündigt hatte, soll dazu führen, dass entsprechende Personen leichter ausgewiesen und in der Folge abgeschoben werden können. Bei dem Angriff starb ein Polizist.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, terroristische Taten zu verherrlichen, lasse nicht nur jede Menschlichkeit vermissen. „Sondern die Verrohung im Netz schürt auch ein Klima der Gewalt, das Extremisten zu neuen Gewalttaten animieren kann“, sagte sie. Vize-Kanzler Robert Habeck (Grüne) sagte, wer die liberale Grundordnung verhöhne, indem er Terrorismus bejubele und furchtbare Morde feiere, verwirke sein Recht zu bleiben. „Der Islam gehört zu Deutschland, der Islamismus nicht“, sagte Habeck.

Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erläuterte, gehe es um Äußerungen, bei denen es sich um strafbare Hasskriminalität handelt, wobei eine strafgerichtliche Verurteilung nicht Voraussetzung sein muss. Als Beispiele nannte er Videos, in denen Taten der Hamas verherrlicht wurden, oder Kommentare, die den Tod des Polizisten in Mannheim, bejubelten. Gegen eine Ausweisungsentscheidung kann vor Verwaltungsgerichten geklagt werden.

Die Verschärfung des Aufenthaltsrechts soll über einen Änderungsantrag für ein anderes Gesetzesvorhaben in den Bundestag eingebracht werden, das bereits in der Beratung ist. Die Verabschiedung soll damit beschleunigt werden. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann, kündigte schnelle Beratungen an. In dieser und der nächsten Woche sind noch Sitzungswochen des Bundestags, bevor die parlamentarische Sommerpause beginnt.

Kritik an der geplanten Änderung kam von der Linken. Ausweisungen lösten keine gesellschaftlichen Probleme, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Gruppe der Linken im Bundestag, Clara Bünger. Das Ausweisungsrecht sei in den vergangenen Jahren bereits etliche Male verschärft worden. Es gebe aber keine Belege, dass dies dazu geführt habe, dass Straftaten verhindert wurden.