BGE veröffentlicht aktuellen Arbeitsstand zur Atommüll-Endlagersuche

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) grenzt die infrage kommenden Regionen für ein Atommüllendlager behutsam weiter ein. In einem am Montag veröffentlichten aktuellen Arbeitsstand stuft das bundeseigene Unternehmen 13 von insgesamt 90 zuvor benannten Teilgebieten in die Kategorien C oder D ein, weil sie im bisherigen Auswahlverfahren eine oder zwei Hürden nicht übersprungen haben und damit voraussichtlich als Standort ausscheiden.

Dabei handelt es sich um vier unterirdische Gebiete mit Tongestein in Bayern und Brandenburg, die teilweise auch in benachbarte Bundesländer hineinreichen, vier sich jeweils über mehrere Bundesländer erstreckende Regionen mit Kristallingestein (Granit) sowie um fünf überwiegend in Norddeutschland liegende flache Steinsalzformationen. Alle anderen der ursprünglich 90 Teilgebiete hat die BGE eigenen Angaben zufolge noch nicht bewertet. Sie befänden sich „entsprechend weiterhin im Prüfprozess“.

Die veröffentlichten Arbeitsstände seien noch keine verbindlichen Ergebnisse, hieß es weiter. Erst Ende 2027 will die BGE Standortregionen für die überirdische Erkundung vorschlagen – wie viele das sein werden, stehe noch nicht fest. Dieser Vorschlag werde dann vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) geprüft. Die Entscheidung trifft schließlich der Bundestag. „Wir veröffentlichen ab sofort jährlich und öffentlich einsehbar unsere vorläufigen Arbeitsstände“, kündigte die Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung, Iris Graffunder, an. „So ist für die Öffentlichkeit immer nachvollziehbar, welche Gebiete wir bereits auf ihre Sicherheit hin bewertet haben.“

Das Nationale Begleitgremium bescheinigte der BGE „endlich sichtbare Fortschritte auf dem Weg zu den Standortregionen“. Die aktuellen und auch weiterhin geplanten Veröffentlichungen von Arbeitsständen seien richtige und wichtige Schritte in der aktuellen Phase des Standortauswahlverfahrens. Die BGE schaffe dadurch Transparenz und zeige der Öffentlichkeit, wie intensiv derzeit an der räumlichen Eingrenzung möglicher Standortregionen gearbeitet werde. Das Begleitgremium soll die Endlagersuche kritisch und und unabhängig begleiten.

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) zeigte sich erfreut, dass voraussichtlich auch weitere niedersächsische Teilgebiete aus der Endlagersuche ausscheiden. Nachdem bereits der Salzstock in Gorleben als geologisch ungeeignet ausgeschlossen worden sei, fielen in Niedersachsen nun mit dem Solling-Becken sowie dem Thüringer Becken an der Weser und in Südniedersachsen weitere Salzstöcke aus dem Suchgebiet. Das Bundesland insgesamt bleibe jedoch weiterhin Suchraum.

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg wies darauf hin, dass vier Tongebiete, die das Wendland berühren, bisher noch nicht fertig bearbeitet und deshalb im aktuellen Arbeitsstand noch nicht berücksichtigt worden seien. „Es bleibt also alles grau und es bleibt bei der großen Ungewissheit, wie es in Norddeutschland mit den Salzformationen und Tongebieten weitergeht“, sagte Sprecher Wolfgang Ehmke.

In das noch zu findende Endlager sollen insgesamt rund 27.000 Kubikmeter hochradioaktiver Müll in knapp 1.800 Castor-Behältern gebracht werden. Bei den Abfällen handelt es sich um abgebrannte Brennstäbe aus den Atomkraftwerken und um stark strahlende Rückstände aus der Wiederaufarbeitung. Dieser Atommüll lagert derzeit dezentral in 16 Zwischenlagern.

Laut Gesetz soll der Standort für das Endlager bis 2031 feststehen. Die BGE hatte kürzlich aber bekanntgegeben, dass der Standort frühestens 2046 feststehen wird. Ein anderes Szenario sieht einen Zeitkorridor bis 2068 vor. In einer vom BASE beauftragten Untersuchung des Öko-Instituts heißt es sogar, dass unter „idealen Bedingungen“ frühestens 2074 mit einer Standortentscheidung zu rechnen sei – das wäre 43 Jahre später als ursprünglich anvisiert.

Die Arbeitsstände zur Auswahl möglicher Standortregionen sind im „BGE Endlagersuche Navigator“ unter www.bge.de/navigator dargestellt. In der interaktiven Anwendung zeigt die BGE die Arbeitsstände anhand von Karten. Über eine integrierte Postleitzahl-Suchfunktion können Bürgerinnen und Bürger Informationen zum Stand der Arbeiten an ihrem Wohnort erhalten.