Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete wird laut der Berliner Senatssozialverwaltung aufgrund organisatorischer Hürden noch Zeit in Anspruch nehmen. Es müssten noch rechtliche, personelle und technische Fragen geklärt werden, teilte die Senatssozialverwaltung dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit. Zudem gelte es etwa noch, Aspekte des Datenschutzes und der Abrechnung zu klären. Die Einführung der Bezahlkarte, die den Transfer von Geld in Drittstaaten verhindern soll, war vom Senat am 17. Dezember 2024 beschlossen worden.
Die Bezahlkarte werde demnach mit einer befristeten Bargeldobergrenze von 50 Euro für Erwachsene und 50 Euro für jedes Kind in Berlin eingeführt. Erhalten würden sie alle neu ankommenden Asylsuchenden mit Anspruch auf Grundleistungen, die noch in einer Aufnahmeeinrichtung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten untergebracht sind. In diesen Unterkünften gelte das Sachleistungsprinzip, das heißt, es gibt eine Vollversorgung.
In Berlin soll die Bargeldobergrenze von 50 Euro automatisch nach sechs Monaten entfallen. Zudem solle die Karte, im Gegensatz zu ihren Pendants in anderen Bundesländern, auf dem gesamten Bundesgebiet gelten. Für Menschen, die sie nicht barrierefrei nutzen könnten – etwa aufgrund einer Behinderung – soll sie nicht eingeführt werden.
Auch solle es keine Einschränkung von Händlergruppen geben, damit die Empfänger auch jenseits der Bargeldgrenze ihr Geld selbstbestimmt verwenden können. Online-Käufe seien grundsätzlich möglich, einzelne Waren oder Dienstleistungen sollen aber gesperrt werden können.