Mehr als anderthalb Jahre nach dem Beschluss der Bundesländer zur Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge bleibt es bei der Anwendung bei einem Flickenteppich. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den zuständigen Landesministerien ergab, ist die Karte längst nicht in allen Kommunen verfügbar, auch wenn sie inzwischen alle Länder außer Berlin eingeführt haben.
In Niedersachsen bleibt die Karte ein Streitpunkt. Nicht nur ein Bündnis von rund 100 Organisationen wie Flüchtlingsrat oder Pro Asyl fordert die Abschaffung, auch einzelne Städte äußern sich skeptisch bis kritisch – etwa Göttingen, Osnabrück und Hannover. Die Kommunen fürchten einen höheren Verwaltungsaufwand und halten die Begrenzung der Barauszahlung auf 50 Euro für diskriminierend. In Osnabrück hat der Rat die Verwaltung beauftragt, eine Klage vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof zu prüfen.
Demgegenüber gibt das Landesinnenministerium in Hannover an, alle Kommunen bis auf einige wenige hätten die ersten Bezahlkarten bereits abgerufen. Insgesamt seien rund 9.000 Karten an Asylsuchende ausgegeben worden. Die Landesregierung hatte die Bezahlkarte für Geflüchtete, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, verpflichtend für alle Kommunen eingeführt.
Das Land Bremen gibt die Karte an alle Leistungsberechtigten direkt nach ihrer Ankunft aus, bis jetzt sind es 650. Die Bargeldgrenze liegt dort anders als in vielen anderen Bundesländern bei 120 Euro. Sobald die Geflüchteten in die Zuständigkeit der Kommunen wechselten, eröffneten sie in Bremen oder Bremerhaven in der Regel ein Bankkonto, erläuterte ein Sprecher der Senatorin für Soziales, Claudia Schilling (SPD). Dann werde die Bezahlkarte gesperrt.
Die Bundesländer hatten sich im Herbst 2023 auf die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. Fast überall gilt eine Bargeldgrenze von 50 Euro pro Monat. Sozialleistungen sollen damit nicht mehr in bar, sondern in Form einer Geldkarte zur Verfügung gestellt werden. Mit der Karte sollen unter anderem Überweisungen ins Ausland verhindert werden.