Betroffene kritisieren Entscheidung zu Hildesheimer Bischof Janssen
Beschämend und unverständlich: Ein Bischof, der der sexualisierten Gewalt beschuldigt wird, bleibt trotz Protesten in seiner Gruft. Bei Betroffenen stößt diese Entscheidung des Bistums Hildesheim auf Empörung.
Betroffene sexualisierter Gewalt kritisieren den Beschluss des katholischen Bistums Hildesheims, den Leichnam des früheren Bischofs Heinrich Maria Janssen (1907-1988) nicht aus der Bischofsgruft des Hildesheimer Doms zu entfernen. “Die Entscheidung von Bistumsleitung und Domkapitel, Bischof Janssen in der Gruft zu belassen, ist beschämend”, teilte der Betroffenrat Nord am Donnerstag mit. Nun ruhe ein “Täterbischof”, dessen bisher bekannte Opfer noch lebten, weiterhin unter den Gläubigen, die sich im Dom versammeln. “Eine wichtige Chance zur tätigen Reue und zum Symbol für ein ‘Wir haben verstanden’ wird hier vertan.”
Das Bistum hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass Janssens Leichnam in der Gruft bleibt. Stattdessen werde die Gruft künftig weder öffentlich zugänglich sein noch als Begräbnisstätte für weitere Bischöfe dienen. Janssen war von 1957 bis 1982 Bischof von Hildesheim. Fünf Personen werfen ihm vor, ihnen sexualisierte Gewalt angetan zu haben. Der Betroffenrat Nord und einige weitere Betroffene hatten daher eine Umbettung von Janssens Leichnam aus der Bischofsgruft gefordert. In dem Gremium sind Betroffene aus den Bistümern Hildesheim, Hamburg und Osnabrück vertreten.
Das Bistum habe im Juli noch eine andere Entscheidungsabsicht mitgeteilt, so der Betroffenenrat weiter. Damals habe die Idee im Raum gestanden, die Gruft ganz zu räumen und alle dort beigesetzten Bischöfe umzubetten. Davon sei nun keine Rede mehr. “Wir stellen fest: Die Perspektive von Betroffenen wurde zwar gehört, aber wieder einmal nicht bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.”
Anzuerkennen sei, dass das Bistum Bischöfe künftig nicht mehr in der Gruft beisetzen wolle, so das Gremium. “Vielleicht hat sich Bischof Wilmer Gedanken gemacht, wie es sich so liegt in der Totenruhe zwischen Beschuldigten und mutmaßlichen Vertuschern.”