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Bestattungsgesetze: Spagat zwischen Tradition und Wandel

Während in Rheinland-Pfalz das Bestattungsrecht stark liberalisiert wurde, halten die meisten anderen Bundesländer weiterhin an der Friedhofspflicht und anderen traditionellen Formen der Bestattung grundsätzlich fest. Eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den deutschen Bundesländern zeigt, wie weit die Positionen auseinandergehen. Allerdings nimmt die Zahl an Ausnahmen und Sonderregelungen für persönliche Bestattungswünsche kontinuierlich zu.

In Rheinland-Pfalz sind alternative Bestattungsformen, Diamanten aus Asche, private Urnenaufbewahrung und Flussbestattungen fortan erlaubt. „All dies ist in vielen Nachbarstaaten Deutschlands schon lange üblich“, erklärte die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas. Neben Sarg- und Feuerbestattungen sind in allen Bundesländern jedoch Seebestattungen und Beisetzungen auf Naturfriedhöfen möglich, sofern diese Orte entsprechend ausgewiesen sind. Ein genereller Wandel hin zu weitergehenden Regelungen, wie sie Rheinland-Pfalz vorgibt, steht in den meisten Bundesländern nicht zur Debatte.

Das Bestattungsgesetz im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen enthalte bereits Regelungen im Hinblick auf alternative Bestattungsformen und „ist in dieser Hinsicht als modern anzusehen“, so ein Sprecher des zuständigen Gesundheitsministeriums. So gebe es keine Sargpflicht. Das Verstreuen von Totenasche außerhalb des Friedhofs sei unter bestimmten Voraussetzungen möglich, eine Urnenaufbewahrung außerhalb des Friedhofs sei jedoch nicht vorgesehen.

Die Sargpflicht ist auch in den meisten anderen Bundesländern gelockert worden, vor allem um Tuchbestattungen aus religiösen Gründen wie im Islam und im Judentum zu ermöglichen. In Sachsen und Sachsen-Anhalt sollen entsprechende gesetzliche Regelungen zeitnah eingeführt werden. Auch Schleswig-Holstein hat sein Bestattungsgesetz Ende 2024 umfassend modernisiert. Forschung und Lehre werden stärker berücksichtigt, so läuft eine Pilotphase für die sogenannte Reerdigung, eine Bestattungsform, bei der Verstorbene mithilfe von Mikroorganismen innerhalb von etwa 40 Tagen zu Erde werden sollen – ein bundesweit modellhaftes Projekt.