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Bestattungsgesetze bundesweit im Wandel

Die Bestattungsgesetze in Deutschland sind flexibler geworden: Viele Menschen wünschen sich individuelle Abschiedsformen – von der Urne zu Hause bis zur Bestattung ohne Sarg. Während einzelne Bundesländer wie unter anderem Bremen mit Reformen vorangehen, setzen neben Niedersachsen die meisten Regionen auf eher traditionelle Regelungen, zeigt eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd).

Im Rahmen des Bremischen Friedhofs- und Bestattungsgesetzes gibt es seit 2009 die Möglichkeit einer Ausnahme von der Sargpflicht sowohl aus religiösen als auch aus weltanschaulichen Gründen, wie eine Sprecherin der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft dem epd sagte.

Seit 2015 sei unter bestimmten Bedingungen auch das Ausbringen von Asche auf privatem Grund oder öffentlichen Flächen der Freien Hansestadt Bremen außerhalb von Friedhöfen zulässig. Auch die Möglichkeit der Tuchbestattung aus weltanschaulichen Gründen bestehe in Bremen. Eine weitere Liberalisierung der Bestattungsformen sei aktuell nicht geplant.

Auch in Niedersachsen gebe es Möglichkeiten der religiös motivierten und Sarglosen Erdbestattung im Leinentuch, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums dem epd. Ansonsten sei gesetzlich eine Erdbestattungen ausschließlich in geschlossenen und feuchtigkeitshemmenden Särgen vorgesehen. Leichenasche muss in Niedersachsen in eine Urne. Es ist dort laut Sprecher auch nicht zulässig, geringe Mengen Asche zu entnehmen, etwa für eine Diamantbestattung oder ähnliches. Entsprechende Vorstöße habe der Landtag ausdrücklich abgelehnt.

In Rheinland-Pfalz war im Herbst 2025 das bundesweit liberalste Bestattungsgesetz in Kraft getreten. Es macht alternative Beisetzungen, Diamanten aus Asche, die Verwahrung der Urne zu Hause und sogar Flussbestattungen zur legalen Option für Angehörige. Viele andere Bundesländer, darunter Bayern, Berlin, Brandenburg, das Saarland oder Thüringen verhalten sich hingegen zurückhaltend und haben bislang keine vergleichbaren Reformen beschlossen oder angekündigt. Seebestattungen sind in allen Bundesländern grundsätzlich möglich als Ausnahme von der Friedhofspflicht.