Pastor Latzel weist Vorwurf der Volksverhetzung zurück

Strafwürdig oder gedeckt von Religions- und Meinungsfreiheit? Das ist die Kernfrage in einem Berufungsverfahren vor dem Bremer Landgericht. Es geht um strittige Äußerungen des Bremer Pastors Olaf Latzel in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“.

Am Bremer Landgericht hat das Berufungsverfahren im Fall des umstrittenen Pastors Olaf Latzel (M. mit seinen Anwälten) begonnen.
Am Bremer Landgericht hat das Berufungsverfahren im Fall des umstrittenen Pastors Olaf Latzel (M. mit seinen Anwälten) begonnen.epd/tristan vankann/fotoetage

Bremen. Zum Auftakt des Berufungsverfahrens im Fall des Bremer Pastors Olaf Latzel hat der evangelische Theologe den Vorwurf der Volksverhetzung vehement zurückgewiesen. „Ich würde mich gegen jeden stellen, der Schwule ausgrenzt“, sagte der 54-Jährige im großen Schwurgerichtssaal des Landgerichtes in der Hansestadt. Latzel war im November 2020 in erster Instanz wegen homophober Volksverhetzung verurteilt worden.

Verfahren wird neu aufgerollt

Er habe sich gegen Homosexualität und Gender-Mainstreaming gestellt, nicht gegen homosexuelle Menschen, betonte Latzel. Das Bremer Amtsgericht hingegen sah es als erwiesen an, dass er in einem Monate später online gestellten Eheseminar zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt hatte. Nach der Berufung durch die Verteidigung rollt das Landgericht das Verfahren nun neu auf. Das Angebot von Strafverteidiger Sascha Böttner, den Prozess gegen eine Geldauflage einzustellen, lehnte Staatsanwältin Melina Lutz ab.

Der Pastor der Bremischen Evangelischen Kirche wurde in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro. Am Landgericht sind vier Verhandlungstage vorgesehen, um diese Entscheidung zu überprüfen. Am 20. Mai soll das Urteil gesprochen werden.

Am Bremer Landgericht hat am Montag (09.05.2022) das Berufungsverfahren im Fall des umstrittenen Pastors Olaf Latzel (M. mit seinen Anwaelten) begonnen. Der 54-jaehrige Theologe aus der Hansestadt war im November 2020 in erster Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Bremer Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass Latzel in einem online gestellten Eheseminar zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt hatte. Nach der Berufung durch die Verteidigung rollt das Landgericht das Verfahren nun neu auf. Der Pastor der Bremischen Evangelischen Kirche war im November 2020 in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessaetzen a 90 Euro. Am Landgericht wird dieses Urteil jetzt ueberprueft. Dafuer sind vier Verhandlungstage vorgesehen, am 20. Mai soll das Urteil gesprochen werden.
(Siehe epd-Meldung vom 09.05.2022)
Am Bremer Landgericht hat am Montag (09.05.2022) das Berufungsverfahren im Fall des umstrittenen Pastors Olaf Latzel (M. mit seinen Anwaelten) begonnen. Der 54-jaehrige Theologe aus der Hansestadt war im November 2020 in erster Instanz wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Das Bremer Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass Latzel in einem online gestellten Eheseminar zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt hatte. Nach der Berufung durch die Verteidigung rollt das Landgericht das Verfahren nun neu auf. Der Pastor der Bremischen Evangelischen Kirche war im November 2020 in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessaetzen a 90 Euro. Am Landgericht wird dieses Urteil jetzt ueberprueft. Dafuer sind vier Verhandlungstage vorgesehen, am 20. Mai soll das Urteil gesprochen werden.(Siehe epd-Meldung vom 09.05.2022)tristan vankann/fotoetage

Zum Auftakt stieg das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Hendrik Göhner mit der Beweisaufnahme in das Verfahren ein. Der streng konservative Pastor hatte sich demzufolge im Oktober 2019 in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ vor 30 Paaren geäußert, ein Mitschnitt wurde im Gerichtssaal abgespielt. Latzel hatte unter anderem gesagt, Homosexualität sei eine „Degenerationsform von Gesellschaft“. Er warnte vor einer „Homolobby“: „Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch.“

Verteidiger nimmt Latzel-Aussagen in Schutz

Die Äußerungen des Pastors seien zwar äußerst scharf, räumte Verteidiger Böttner in der Begründung für die Berufung ein. Sie seien aber von den Grundrechten der Meinungsäußerung und der Religionsfreiheit gedeckt. Zudem habe er nicht zum Hass angestachelt und niemanden persönlich angegriffen, sondern lediglich gesellschaftliche Konzepte kritisiert. Überdies sei die Aufzeichnung des Eheseminares ein halbes Jahr später „versehentlich“ online gestellt worden.

Wie schon in der ersten Instanz entschuldigte sich Latzel auch vor dem Landgericht für missverständliche Formulierungen und bekräftigte: „Homosexuelle Menschen gehören ganz selbstverständlich zu unserer Gemeinde.“ Er sehe sich aber an das Wort Gottes gebunden, das Homosexualität verurteile. Die Bibel sei eine Gebrauchsanweisung für das Leben.

Teilnehmer des Eheseminares, die als Zeugen vor Gericht aussagten, bestätigten, Latzel habe niemanden persönlich angegriffen. Sie hätten sich durch seine Worte nicht aufgerufen gefühlt, gegen homosexuelle Menschen vorzugehen. Mit Verbrecher seien Menschen gemeint gewesen, die mehrfach die Kirche beschmiert, Autos zerkratzt und Menschen aus der Gemeinde bedroht hätten.

Der Prozess wird am Freitag (13. Mai) mit Sachverständigen fortgesetzt. Dann sollen die Bochumer Professorin für Praktische Theologie, Isolde Karle, und der Wiener Bibelwissenschaftler Ludger Schwienhorst-Schönberger gehört werden. (epd)