AfD gegen Verfassungsschutz: Berufungsverfahren auf März verschoben

Die Berufungsverfahren der AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz sollen nun im März vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stattfinden. In drei Verfahren, die ursprünglich für Ende Februar geplant waren, geht es um die Einstufung der Bundes-AfD, des sogenannten „Flügels“ sowie der Jugendorganisation „Junge Alternative“ als Verdachtsfälle, wie das Oberverwaltungsgericht am Dienstag in Münster mitteilte.

Die mündlichen Verhandlungen sind nach Angaben des Gerichts für den 12. und 13. März vorgesehen. Die Verkündung der Entscheidung sei am Ende der letzten Sitzung möglich. Das Oberverwaltungsgericht verhandelt über die Berufungen der AfD und der „Jungen Alternative“. Beim Verwaltungsgericht Köln hatten die Klagen im März 2022 überwiegend keinen Erfolg gehabt.

Mit der Verlegung der Termine komme das Gericht einem Antrag der AfD nach, hieß es. Die Partei habe eine Verschiebung mit Blick auf umfangreiche Unterlagen beantragt, die das Bundesamt für Verfassungsschutz Anfang des Jahres übermittelt habe.

Die Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hat der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Auch einzelne Landesverbände der JA gelten als gesichert rechtsextrem.