Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin ist mit einer Klage gegen die Sondernutzungserlaubnisse für Miet-E-Scooter auf Gehwegen der Hauptstadt vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Der Verband habe seine Klage zurückgezogen, da der Vorsitzende Richter sie als nicht zulässig ansah, sagte Gerichtssprecherin Anna von Oettingen am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage. (AZ: VG 1 K 333/22)
Der Verein wollte mit der Klage gegen das Land Berlin allgemein die Rechtswidrigkeit der Sondernutzungserlaubnisse feststellen. Da fünf E-Scooter-Verleiher allerdings im Besitz von rechtskräftigen Genehmigungen sind, ist eine solche Feststellungsklage nach Auffassung des Gerichts nicht möglich. Der Verband hätte auf Aufhebung der konkreten Genehmigung klagen müssen. Bei einer solchen Anfechtungsklage müssten dann auch die E-Scooter-Verleiher beigeladen werden, sagte von Oettingen.
Der Anwalt des Blinden- und Sehbehindertenvereins, Michael Richter, kündigte der Sprecherin zufolge an, dass man nun mit dem Land Berlin verhandeln wolle. Sollte es zu keinem Ergebnis kommen, wolle der Verband eine Anfechtungsklage einbringen.
Die Klage war bereits im September 2022 eingereicht worden. Im Zentrum der 204-seitigen Klageschrift steht der Vorwurf, dass die zuständige Senatsverwaltung mit ihrer Genehmigungspraxis gegen geltendes Recht verstößt und die Sicherheit auf Gehwegen gefährdet. Bislang gilt das „Free-Floating-Modell“, bei dem E-Scooter auf Gehwegen geparkt werden dürfen. Der Verband schlägt stattdessen feste Abstellplätze jenseits der Gehwege vor.