Berliner Bischof Stäblein verteidigt individuelles Asylrecht

Ein Unionspolitiker hatte kürzlich vorgeschlagen, das Recht auf Asyl aufzuweichen. Christian Stäblein, Flüchtlingsbeauftrage der EKD, weist das entschieden zurück.

Bischof Stäblein ist seit April 2022 Flüchtlingsbeauftragter, ein neu geschaffener Posten in der  EKD
Bischof Stäblein ist seit April 2022 Flüchtlingsbeauftragter, ein neu geschaffener Posten in der EKDepd-bild / Christian Ditsch

Der Flüchtlingsbeauftrage der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Berliner Bischof Christian Stäblein, hat Forderungen nach einer Aufweichung des individuellen Rechts auf Asyl kritisiert. Er sei „sehr betroffen, wie an dieser Stelle ein Recht, das man nur individuell ausüben kann, in Pauschalierungen, Kontingente, in Verschiebebahnhöfe gebracht wird“, sagte Stäblein im RBB-Inforadio. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), hatte unter anderem angeregt, das Recht auf Asyl durch Kontingentlösungen zu ersetzen.

Stäblein betonte, bei Asylverfahren gehe es um Menschen. „Wir wissen aus unserer eigenen Geschichte, dieses ist ein individuelles Recht und kann nur so gelebt werden, dass jeder unvertretbar einzeln sein Recht bekommt“, betonte der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

40 Jahre Kirchenasyl

Zum 40. Todestag des Asylbewerbers Kemal Altun in West-Berlin befasste sich von Mittwoch an in der Berliner Heilig-Kreuz-Kirche eine zweitägige Tagung mit dem Thema Asyl und Kirche. Der 23-jährige Flüchtling Kemal Altun stürzte sich am 30. August 1983 aus Angst vor einer Auslieferung in die Türkei aus dem Fenster eines Berliner Gerichts. Sein Tod war Anlass für die ersten Kirchenasyle.

Stäblein begründete Kirchenasyle mit dem Argument, nicht in allen Ländern funktionierten Asylverfahren gleich gut: „Es geht darum, an den Stellen, wo unsere europäischen Systeme nicht funktionieren, das Recht auf Menschlichkeit, Humanität und Solidarität noch einmal zu prüfen.“