Berlin will noch in diesem Jahr ein eigenes Landesdemokratiefördergesetz auf den Weg bringen. Mit einer Senatsvorlage sei bis Ende 2025 zu rechnen, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Antwort der zuständigen Senatsverwaltung für Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus.
Im Rahmen einer Verbändeanhörung im zweiten Halbjahr 2025 sollten möglichst viele zivilgesellschaftliche Akteure an dem Gesetzesvorhaben beteiligt werden. Die Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt plant zudem für den 6. und 7. Oktober eine Demokratiekonferenz mit Schwerpunktthema Landesdemokratiefördergesetz.
Laut zuständiger Senatsverwaltung gibt es in keinem anderen Bundesland eine „vergleichbare Regelungspraxis“ zur Demokratieförderung. Ein entsprechendes Demokratiefördergesetz auf Bundesebene wurde in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet. Die fehlende bundesgesetzliche Regelung stelle aber keine Hürde dar, hieß es in der Antwort der Senatsverwaltung weiter. Die Erarbeitung eines Landesdemokratiefördergesetzes „im Dialog mit zivilgesellschaftlichen Akteuren“ war im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vereinbart worden.