Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Herkunft oder des Glaubens – all das ist durch das Grundgesetz ausdrücklich verboten. Das Land Berlin setzt sich nun dafür ein, dass ein weiteres Merkmal hinzukommt.
Das Land Berlin hat eine Initiative für eine Änderung des Grundgesetzes zur Verankerung des Schutzes der sexuellen Identität gestartet. Der am Freitag im Bundesrat von Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) vorgestellte Vorstoß sieht vor, die Reihe der Diskriminierungsverbote in Artikel 3 der Verfassung um das Merkmal der sexuellen Identität zu erweitern.
Bislang ist dort festgehalten, dass niemand wegen Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiöser oder politischer Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Auch Benachteiligungen wegen einer Behinderung werden verboten.
“Der Schutz von Minderheiten ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie”, sagte Kiziltepe. Lesben, Schwule, bisexuelle und queere Menschen würden jedoch nach wie vor benachteiligt und angefeindet und seien gewaltsamen Übergriffen ausgesetzt. Auch würden mehr queerfeindliche Straftaten erfasst. “Jeder Angriff auf queere Menschen ist auch ein Angriff auf unsere Demokratie”, so die Berliner Senatorin.
Die Initiative wird nun zunächst in den Ausschüssen des Bundesrats beraten. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben sich dem Vorstoß bereits angeschlossen. In der Vergangenheit gab es bereits Anläufe für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes.