Bericht: EU tut zu wenig gegen hohe Zahl von Verkehrstoten

2030 sollen auf Europas Straßen um die Hälfte weniger Menschen sterben als zu Beginn des Jahrzehnts. Zu diesem Ziel ist die EU im Schneckentempo unterwegs. Ein Prüfbericht deckt Mängel auf.

Die EU unternimmt nach dem Urteil des Europäischen Rechnungshofs zu wenig für den Schutz von Verkehrsteilnehmern. Trotz bereitgestellter 6,7 Milliarden Euro für Straßenverkehrssicherheit sei die Zahl der Unfalltoten und Verletzten kaum gesunken, heißt es in einem am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Bericht. Die Prüfer hinterfragten den Einsatz der Gelder und bemängelten, dass die EU-Kommission die Maßnahmen nicht genug überwache. Auch würden typische Unfallursachen wie zu hohes Tempo und Alkohol am Steuer nicht wirksam angegangen.

Die EU hat sich vorgenommen, die Zahl der Verkehrstoten in dem Jahrzehnt bis 2030 zu halbieren. Im Jahr 2022 starben nach Kommissionsangaben etwa 20.400 Menschen auf Europas Straßen, nur ein Prozent weniger als 2021. In Spanien, Frankreich und Italien ging die Zahl der Verunglückten seit 2019 kaum zurück; in Irland, Lettland, den Niederlanden, der Slowakei und Schweden stieg sie sogar.

Beim derzeitigen Tempo werde die Zahl der Verkehrstoten statt der angezielten Halbierung bis Ende des Jahrzehnts voraussichtlich nur um ein Viertel zurückgehen, sagte Eva Lindström, für den Bericht zuständiges Mitglied des Rechnungshofs. „Wenn die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Ziele erreichen wollen, müssen sie einen Gang zulegen.“ Namentlich Geschwindigkeitsbegrenzungen und der Kampf gegen Alkohol könnten die Opferzahl bedeutend senken; aber dies erfordere „politische Entscheidungen“, so Lindström.

Zwar stellte die EU zwischen 2014 und 2020 rund 6,7 Milliarden Euro für Projekte zur Verkehrssicherheit bereit. Die EU-Rechtsvorschriften für diesen Bereich decken aber gerade nicht städtische Gebiete, Radwege und Nebenstraßen ab, wo sich laut Rechnungshof mehr als 90 Prozent der tödlichen Unfälle ereignen.

Der veranschlagte Wert eines Menschenlebens bei Kosten-Nutzen-Analysen für Verkehrssicherheitsprojekte unterschied sich dem Bericht zufolge in den EU-Staaten teils um das Vierfache. Zudem konkurrierten bei verkehrspolitischen Entscheidungen Sicherheitsaspekte mit anderen Kriterien wie Umweltfreundlichkeit.

Der Rechnungshof stellte fest, dass die meisten Geschwindigkeitsbegrenzungen in EU-Ländern über international empfohlenen Grenzwerten liegen. Auch bei der Durchsetzung von Promille-Grenzen vermerkten die Prüfer unterschiedlichen Nachdruck seitens der Mitgliedstaaten: Während im Jahr 2019 in Lettland etwa 700 von 1.000 Verkehrsteilnehmern von der Polizei auf Nüchternheit kontrolliert wurden, war es in den Niederlanden praktisch niemand.