Behindertenrat fordert Gesetz zu inklusivem Arbeitsmarkt

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts zugestimmt. Der Deutsche Behindertenrat appelliert an die Union, das Gesetz zu unterstützen.

Menschen mit Behinderungen sollen gezielter unterstützt werden, damit sie am Arbeitsleben teilhaben können
Menschen mit Behinderungen sollen gezielter unterstützt werden, damit sie am Arbeitsleben teilhaben könnenImago / blickwinkel

Der Deutsche Behindertenrat appelliert an die unionsregierten Bundesländer, das Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt nicht im Bundesrat scheitern zu lassen. Die Reform werde die Chancen für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt verbessern und „geht in die richtige Richtung“, schreibt die Vorsitzende des Sprecherinnenrates, Sigrid Arnade, in einem Gastbeitrag für den Fachdienst epd sozial. Kernstück des vom Bundestag beschlossenen Gesetzes, das am 12. Mai in der Länderkammer diskutiert wird, ist die Verdoppelung der Ausgleichsabgabe für Betriebe, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht nachkommen.

Arnade verwies darauf, dass es in Deutschland über 44.000 beschäftigungspflichtige Betriebe gebe, bei denen kein einziger schwerbehinderter Mensch arbeitet, Tendenz steigend. Schon länger hatte Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt, für diese Betriebe die Ausgleichsabgabe deutlich zu erhöhen – was die Union jedoch nicht mittragen will und im Bundestag gegen das Gesetz stimmte.

Leistungen von der Steuer absetzbar

Die Reform sieht nun vor, dass statt 360 Euro monatlich für einen nicht besetzten Pflichtplatz für Betriebe ab 60 Beschäftigten 720 Euro fällig sind. Für kleinere Betriebe fällt die Erhöhung geringer aus. „Unsere Verbände begrüßen das Vorhaben, kritisieren aber gleichzeitig, dass die Arbeitgeber diese Leistungen weiterhin von der Steuer absetzen können“, sagte die Sprecherin. „Die Unternehmen zahlen diese Abgabe immer noch aus der Portokasse. Vor diesem Hintergrund ist der Widerstand der unionsgeführten Bundesländer einfach nur lächerlich.“

Außerdem kritisierte Arnade die vorgesehene Streichung der Bußgeldvorschrift. Bisher mussten Arbeitgeber mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro rechnen, wenn sie ihrer Beschäftigungspflicht dauerhaft nicht nachkamen. „Dieses Instrument ist zwar selten angewandt worden. Aber es deshalb abzuschaffen, ist das falsche Signal an die Arbeitgeber“, rügte die Sprecherin. Diese könnten sich ermutigt fühlen, ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weiterhin nicht nachzukommen.