Begründer von „Werdenfelser Weg“ erhalten Bundesverdienstkreuz

Die Begründer der Idee des „Werdenfelser Weges“, Sebastian Kirsch und Josef Wassermann, werden am Dienstag (20. Februar) in München von Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet. Geehrt würden ihre Verdienste in dem bundesweit zukunftsweisenden Projekt zur Vermeidung freiheitseinschränkender Maßnahmen bei pflegebedürftigen Menschen, teilte das bayerische Sozialministerium am Montag mit.

Sebastian Kirsch gelte als „zentraler Netzwerkarbeiter“ für über 100 Richterkollegen bundesweit und weit über 400 spezialisierte Verfahrenspfleger, hieß es in der Mitteilung des Sozialministeriums. Er ist Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen und der „juristische Kopf“ der Idee des Werdenfelser Weges.

Josef Wassermann war laut Mitteilung in die Ausbildung von Fachkräften involviert, die den Gedanken des „Werdenfelser Weges“ weiterverbreiteten. Unter hohem persönlichen Einsatz habe er im gesamten Bundesgebiet Vorträge zu dem Thema gehalten. Er ist Leiter der Betreuungsstelle am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen und der „mediative Kopf“ der Idee des Werdenfelser Weges.

Maßnahmen wie Fixierungen durch Bettgurte oder die Unterbringung auf beschützenden Stationen müssen richterlich genehmigt werden. Die Initiative „Werdenfelser Weg“ bemüht sich nach eigenen Angaben darum, diese Maßnahmen wo immer möglich zu vermeiden, um die Freiheit von kranken und alten Menschen nicht unnötig einzuschränken. Deshalb werden unter anderem Pflegekräfte zur Begutachtung herangezogen und als spezialisierte Verfahrenspfleger fachlich fortgebildet. Die Initiative wurde 2007 entwickelt und ist nach der Region Werdenfelser Land im Landkreis Garmisch-Partenkirchen benannt. Sie ist ein verfahrensrechtlicher Ansatz im Rahmen des geltenden Betreuungsrechts.

Mittlerweile hat sich der „Werdenfelser Weg“ den Angaben zufolge zu einem richtungsweisenden Modell entwickelt, das in über 200 Gerichtsbezirken beziehungsweise Landkreisen in ganz Deutschland umgesetzt wird. (00/0557/19.02.2024)