Beauftragter: Einreiseverbot zu „Palästina-Kongress“ prüfen

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung fordert die Prüfung eines Einreiseverbots für einen palästinensischen Autor vor dem „Palästina-Kongress“ in Berlin. Auch eine Organisationsgruppe beschäftigt ihn.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, spricht sich für die Prüfung eines Einreiseverbots für den palästinensischen Autor Salman Abu Sitta aus. Abu Sitta wird als einer der Hauptredner auf dem am Freitag in Berlin beginnenden „Palästina-Kongress“ aufgelistet. Dies teilte Klein am Donnerstag auf Anfrage der Investigativ-Redaktion „rbb24 Recherche“ mit.

Die Veranstaltung ist umstritten, manche Politiker und Experten befürchten dort antisemitische Hetze gegen Israel. In der vergangenen Woche hatten die Jugendorganisationen von SPD, Union, FDP und Grünen zum Protest gegen die Veranstaltung aufgerufen. Die Organisatoren, die Gruppen nahestehen, die die gegen Israel gerichtete Boykott-Bewegung BDS (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) unterstützen, berufen sich dagegen auf die Meinungsfreiheit.

Der 86-jährige Abu Sitta soll Medienberichten zufolge Anfang des Jahres in einem Blog geschrieben haben, dass er an dem Überfall der Hamas im Oktober 2023 teilgenommen hätte, wäre er jünger. Am 7. Oktober hatten Terroristen der Hamas und anderer Gruppen im Süden Israels ein Massaker mit rund 1.200 Toten angerichtet und mehr als 200 Menschen in den Gazastreifen verschleppt, von denen Dutzende immer noch festgehalten werden.

Kritisch sieht Klein auch das Wirken des in Berlin ansässigen Vereins Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost, der zu den Organisatoren des Kongresses gehört. Der Verein hatte in dieser Woche gemeldet, dass dank seiner Initiative zusammen mit der vom früheren griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis mitgegründeten paneuropäischen Partei Democracy in Europe Movement 2025 (DiEM25) die Finanzierung des Kongresses gesichert sei.

Klein regt eine Prüfung der Gemeinnützigkeit des Vereins an. Zur Begründung führte der Antisemitismusbeauftragte an, dass der Verein „bereits in der Vergangenheit antisemitische und israelfeindliche Narrative verbreitet“ habe. Laut Satzung kann „jede natürliche und juristische Person jüdischer Herkunft“ Mitglied werden. Der Verein gilt nach eigener Auskunft als gemeinnützig, das heißt, Spenden können steuerlich abgesetzt werden.