Bayern erweitert Gema-Pauschalvertrag zur Entlastung des Ehrenamts

Bayern erweitert den Gema-Pauschalvertrag auf alle Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die Entlastung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2024, teilte das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am Montag mit. Bisher profitierten nur eingetragene und gemeinnützige Vereine von der Übernahme der Gema-Gebühren durch den Freitstaat Bayern, nun etwa auch Feuerwehren, Sport- und Schützenvereine, Hilfsorganisationen und Kulturvereine.

Zusätzlich erhöht das Ministerium die Anzahl kostenfreier Veranstaltungen pro Jahr von zwei auf vier und die Veranstaltungsflächen von 300 auf 500 Quadratmeter. Alle seit dem 1. Januar 2024 durchgeführten und bei der Gema angemeldeten Veranstaltungen, die den neuen Kriterien entsprechen, profitieren von den Neuerungen.

Die Erweiterung des Gema-Pauschalvertrags solle die Wertschätzung Bayerns gegenüber allen ehrenamtlichen Organisationen unterstreichen, sagte Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU). „In der Hochwasserkatastrophe haben zehntausende Ehrenamtliche in Bayern gezeigt, mit welchem Engagement sie sich rund um die Uhr für ihre Mitmenschen einsetzen.“

Gema-Gebühren entstehen aufgrund des Urheberrechts bei Musikveranstaltungen. Seit der Unterzeichnung des Pauschalvertrags mit der Gema im vergangenen Jahr übernimmt der Freistaat Bayern bereits Kosten von Musikveranstaltungen ehrenamtlicher Organisationen. (00/1841/17.06.2024)