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Bayerische Landeskirche übernimmt EKD-Regeln bei Missbrauchsfällen

Einheitliche Verfahren, gleiche Zahlungen: Bei allen gemeldeten Fällen von sexualisierter Gewalt übernimmt die bayerische Landeskirche (ELKB) ab 1. Januar 2026 die Anerkennungsrichtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die im Oktober 2025 von Landeskirchenrat, Landessynodalausschuss und Diakonischem Rat beschlossene neue Ordnung für das Anerkennungsverfahren in der ELKB „setzt die Vorgaben aus der EKD-Richtlinie eins zu eins um“, sagte Martina Frohmader, Leiterin der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt, am Montag in ihrem Bericht vor der Synode.

Das bedeutet, dass auch in der bayerischen Landeskirche die Anerkennungsleistungen für Missbrauchsbetroffene künftig nicht mehr bei 50.000 Euro gedeckelt sind. Stattdessen können sie sich aus einer Pauschale von 15.000 Euro und einer individuellen Zahlung ohne Obergrenze zusammensetzen. Voraussetzung für die Pauschale ist laut Bericht, dass die Tat nach heutigem Recht strafbar wäre.

Seit 2015 seien für 102 Anträge von betroffenen Personen aus der ELKB und diakonischen Einrichtungen in Bayern knapp 2,5 Millionen Euro ausgezahlt worden, erklärte die Fachstellen-Leiterin. Im Jahr 2025 habe die Kommission über 17 Anträge und 6 Widersprüche entschieden. Auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) teilte Frohmader mit, dass im Haushalt der ELKB aktuell eine Rücklage von 3,3 Millionen Euro für künftige Zahlungen eingestellt sei.

Frohmader zog vor der Synode auch eine Zwischenbilanz zum 2020 beschlossenen Präventionsgesetz: Das „ehrgeizige Ziel“, dass bis Ende 2025 in allen rund 1.500 Kirchengemeinden Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt vorliegen, werde man nicht erreichen. Derzeit lägen in 475 Gemeinden Schutzkonzepte vor oder seien kurz vor Fertigstellung. Mit den übrigen wollen man einen Zeitplan festlegen. Der Grund für die Verzögerung sei, dass die Fachstelle in allen Gemeinden und Einrichtungen „situationsbezogene, partizipativ gestaltete Schutzkonzeptprozesse“ fordere, die abschließend geprüft werden müssten: „Das dauert einfach“, so Frohmader. (3696/24.11.2025)