Bas schlägt neue gesetzliche Regeln zum Schutz des Bundestags vor

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) schlägt nach einem Medienbericht über rechtsextreme Mitarbeiter in der AfD-Fraktion neue gesetzliche Regeln zum Schutz des Parlaments vor. „Wir haben hierzu bereits Überlegungen angestellt“, sagt Bas dem Berliner „Tagesspiegel“. Wenn vermieden werden solle, dass Extremisten im Bundestag ein- und ausgehen, dann müsse über weitergehende Regelungen nachgedacht werden.

Wie der „Tagesspiegel“ am Dienstagabend online berichtete, warnte Bas aber vor „Hauruck-Aktionen und schlecht vorbereiteten Schnellschüssen“. „Denn es geht dabei auch um mögliche Einschränkungen der freien Mandatsausübung, die von den Fraktionen mitgetragen werden müssen“, sagte sie.

Die AfD-Fraktion im Bundestag beschäftigt einem Medienbericht zufolge mehr als 100 Personen aus dem rechtsextremen Milieu. Nach den Recherchen des Bayerischen Rundfunks (BR) hat mehr als die Hälfte der derzeit 78 AfD-Abgeordneten Menschen angestellt, die in Organisationen aktiv sind, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft werden. Unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seien Neonazis, Mitglieder der Identitären Bewegung und radikale Burschenschafter.

Die Fraktion allein beschäftigt nach eigenen Angaben insgesamt 182 Mitarbeitende. Sie würden „nach ihrer fachlichen Eignung sowie einer grundsätzlichen Übereinstimmung mit den Zielen der AfD“ ausgewählt, sagte ein Fraktionssprecher auf Anfrage, der zugleich angab, sich zu Beschäftigten einzelner Abgeordneter nicht äußern zu können. Er ergänzte, alle Beschäftigten würden für die Ausstellung der Hausausweise überprüft, mit denen man Zugang zu den Parlamentsgebäuden hat. Weitere Angaben machte der Sprecher mit Verweis auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte nicht.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch): „Es muss alle Demokraten umtreiben, dass rechtsextremistische Netzwerke bis in den Bundestag reichen.“ In Regierung und Behörden dürften nur Menschen arbeiten, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes agierten, ergänzte sie: „Der Bundestag kann seine eigenen Regeln überprüfen und Verschärfungen diskutieren.“

Der Bundestag hatte nach Störungen durch eine Aktion der Gruppe „Letzte Generation“ und den Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen die frühere AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann im Zusammenhang mit mutmaßlich terroristischen Plänen vor rund einem Jahr die Zugangsregeln zum Parlament verschärft. Sie sehen unter anderem mehr Sicherheitskontrollen beim Einlass und eine jährliche Wiederholung der sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei allen Hausausweis-Inhabern vor.