Automatisierte Minimärkte dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen

In Hessen dürfen vollautomatisierte Verkaufsstellen künftig auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das hat der Hessische Landtag am Mittwoch in Wiesbaden mit einer Änderung des Ladenöffnungsgesetzes und den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Voraussetzung für den Betrieb an Sonn- und Feiertagen ist unter anderem, dass zu dieser Zeit kein Personal eingesetzt wird, heißt es in dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf, den CDU, SPD und FDP gemeinsam vorlegten. Das Thema hatte die hessische Politik seit Anfang des Jahres immer wieder beschäftigt.

Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Der hatte auf Grundlage der bisher aktuellen Gesetzeslage entschieden, dass die vollautomatisierten „Teo“-Läden der Firma Tegut an Sonn- und Feiertagen nicht öffnen dürfen, selbst wenn dafür kein Personal notwendig ist. Das hessische Ladenöffnungsgesetz diene nicht allein dem Arbeitnehmerschutz, sondern auch dem Ziel, die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen, hieß es unter anderem zur Begründung.

Im Entwurf von CDU, SPD und FDP werden sogenannte digitale Kleinstsupermärkte nun genauer definiert. Das sind demnach Verkaufsstellen, die „dauerhaft vollautomatisiert betrieben werden“. Dazu könnten etwa auch Hofläden zählen. Die Verkaufsfläche dieser Läden darf maximal 120 Quadratmeter betragen, das Sortiment muss auf Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs begrenzt sein. Auch darf sonntags kein Personal für planmäßige Tätigkeiten eingesetzt werden. Das Auffüllen von Regalen beispielsweise ist zu dieser Zeit nicht erlaubt.

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und der ver.di Landesbezirk Hessen unter anderen hatten den Gesetzentwurf bereits Mitte Mai kritisiert. Die Öffnung an Sonn- und Feiertagen würde „den Schutz dieser Tage deutlich schwächen, denn auch bei automatisierten Minimärkten muss zur Überwachung per Kamera oder bei Störungen Personal eingesetzt werden“, teilte die EKHN damals mit.