Ausschreibung für Antisemitismusbeauftragten

Die Wahl eines Antisemitismusbeauftragten für Brandenburg rückt näher. Die Ausschreibung für das Amt sei jetzt veröffentlicht worden, sagte ein Landtagssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Potsdam. Bewerbungen sind demnach bis zum 17. Januar möglich. In der Ausschreibung heißt es unter anderem, es würden fundierte Kenntnisse des jüdischen Gemeindelebens und des Judentums, ein ausgeprägtes Interesse und kulturelles Verständnis für jüdische Religion und Traditionen sowie problembewusstes und sensibles Agieren erwartet.

Der Landtag hatte das Gesetz für den unabhängigen Antisemitismusbeauftragten im November mit großer Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf war von den Regierungsfraktionen von SPD, CDU und Grünen sowie den oppositionellen Linken und Freien Wählern eingebracht worden.

Die oder der Antisemitismusbeauftragte wird den Angaben zufolge vom Landtag gewählt und für die Dauer von sechs Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Eine zweimalige Wiederwahl ist möglich. Die oder der Beauftragte sei in der Wahrnehmung der Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, hieß es. Sie oder er unterstehe der Dienst- und Rechtsaufsicht der Präsidentin des Landtags, soweit diese die Unabhängigkeit des Amtes nicht berührt. Vor der Wahl sollen auch Vertreter der jüdischen Gemeinschaften angehört werden.

Zu den Aufgaben gehört laut Ausschreibung, Ansprechpartner bei mutmaßlich antisemitischen Vorfällen zu sein, der Austausch mit den jüdischen Gemeinden und Sensibilisierung der Gesellschaft für Formen des Antisemitismus.