Auskunftsgesetz für Medienvertreter auf Bundesebene geplant

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Auskunftsgesetz für Medienvertreter auf Bundesebene. Erste Eckpunkte für einen Gesetzentwurf lägen nun vor, teilte der kultur- und medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Helge Lindh, dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag in Berlin mit. Dabei stehe die Bundesregierung „in enger Beratung mit den medienpolitischen Sprechern der Koalitionsfraktionen“. Ziel des vorgesehenen Bundespresseauskunftsgesetzes sei es, Rechtssicherheit zu schaffen, da es bisher keine gesetzlichen Regelungen mit Blick auf Bundesbehörden gebe.

Mit dem geplanten Gesetz solle sichergestellt werden, dass künftig „der Informationsanspruch allen Vertreterinnen und Vertretern aller Medien zusteht“, erklärte Lindh weiter: „Der Umfang des Anspruchs sollte sich auf alle Auskunftsformen (unmittelbare Auskunft, Einsichtnahme oder Kopien) sowie auf sämtliche vorhandene Informationen einer Bundesbehörde erstrecken.“

Laut dem SPD-Politiker soll sich der Auskunftsanspruch für Medienvertreter nicht nur auf Bundesbehörden beziehen. Umfassen solle er auch „nicht öffentlich-rechtlich organisierte Einheiten, wenn sie öffentliche Aufgaben erfüllen“.

Im geplanten Gesetz werde es auch Ausnahmen vom Auskunftsanspruch geben, ergänzte Lindh. Sie würden sich an den Gründen orientieren, die auch in den meisten Landespressegesetzen enthalten seien. Beispielsweise könne eine Behörde die Auskunft verweigern, wenn dieser gesetzliche Geheimhaltungsvorschriften entgegenstünden oder dadurch ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde.

SPD, Grüne und FDP haben sich 2021 in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, „eine gesetzliche Grundlage für den Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden“ zu schaffen. Derzeit liefen die Arbeiten an einem Referentenentwurf, erklärte Helge Lindh. Die Federführung bei dem Gesetzesvorhaben habe die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Claudia Roth (Grüne).

Lindh zufolge wird sich das Bundeskabinett voraussichtlich Ende des Jahres mit einem Gesetzentwurf befassen. Die erste Beratung im Bundestag ist für Januar 2025 vorgesehen. Nach den bisherigen Planungen soll das Gesetz im Mai 2025 in Kraft treten.