Aus der Kirche ausgetreten – und dann?

Viele Tausend Menschen sind in den letzten Jahren aus der katholischen Kirche ausgetreten. Zunächst ein Verwaltungsakt. Dann sparen sie die Kirchensteuer. Aber welche Konsequenzen sind noch damit verbunden?

In den vergangenen Jahren sind die Kirchenaustrittszahlen ständig gestiegen. Immer mehr Menschen wollen der katholischen Kirche nicht länger angehören, in die sie durch die Taufe, in der Regel als Baby, aufgenommen worden sind. Die gute Nachricht: Die Taufe ist ein Sakrament, das nicht widerrufen werden kann, auch wenn man offiziell nicht mehr der Kirche angehört.

In Deutschland sind die katholische wie auch die evangelische Kirche Körperschaften des Öffentlichen Rechts. Mit dem Austritt muss man keine Zahlungen mehr leisten. Im Fall der Kirchen ist das die Kirchensteuer, die wegfällt. Die schlechte Nachricht: Man kann dann auch die Angebote der Kirche nicht mehr in Anspruch nehmen, das heißt konkret: nicht mehr die Sakramente empfangen wie Kommunion, Firmung, Beichte oder Krankensalbung.

Die meisten Menschen kommen in Kontakt mit der Kirche, wenn wichtige Ereignisse im Leben stattfinden – etwa Hochzeit, Geburt eines Kindes oder Tod.

Kirchlich heiraten in einer katholischen Kirche ist schwierig, wenn man ausgetreten ist. Wer einen Partner oder eine Partnerin, die Mitglied der katholischen Kirche ist, trotzdem kirchlich heiraten möchte, braucht dafür eine besondere Genehmigung. Gemeinsam mit dem Pfarrer füllt man dann verschiedene Formulare aus und erbittet beim zuständigen Bistum um eine Trauerlaubnis. Wenn der katholische Partner oder Partnerin erklärt, die gemeinsamen Kinder katholisch zu erziehen, wird diese in der Regel genehmigt. Sind beide aus der katholischen Kirche ausgetreten, ist keine kirchliche Trauung möglich.

Wer aus der Kirche ausgetreten ist und dann sein Kind taufen lassen möchte, muss mit dem zuständigen Pfarrer sprechen, ob er in einem solchen Fall zustimmt. Ein Elternteil sollte der katholischen Kirche angehören.

Außerdem darf man nach einem Kirchenaustritt nicht mehr die Aufgabe eines Tauf- oder Firmpaten übernehmen. Warum? Die Paten versprechen schließlich, den Täufling oder den Firmling in seinem Glauben zu unterstützen und zu stärken. Nach Ansicht der katholischen Kirche ist das nicht mehr möglich, wenn man aus der Kirche ausgetreten ist.

Nichts ist so sicher wie der Tod. Schon vorher sollte man sich Gedanken machen, wie man beerdigt werden möchte. Ein kirchliches Begräbnis, also ein Gottesdienst (Exequien) und die Verabschiedung auf dem Friedhof unter der Leitung eines Geistlichen sind nicht möglich. Aber: Hat man vorher deutlich erkennbare Reue gezeigt, dann sind Krankensalbung und kirchliches Begräbnis oft doch denkbar.

Wer aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, wird es in der Regel verschmerzen können, nicht länger Mitglied in kirchlichen Vereinen sein zu dürfen – es sei denn, es geht um die in vielen Regionen sehr beliebten Schützenvereine. Wer in einen katholischen Schützenverein eintreten möchte, aber aus der Kirche ausgetreten ist oder bereits Mitglied ist und dann austritt, muss das nach Angaben des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften jeweils vor Ort klären.