Auricher Wolf darf vorerst nicht geschossen werden

Der am Donnerstag zum Abschuss freigegebene Wolf im Landkreis Aurich darf vorerst nicht getötet werden. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat bei der Behörde Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht Oldenburg ein Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, wie die Vorsitzende der bundesweit tätigen Tierschutz-Organisation, Nicole Kronauer, am Freitag in Essen auf Nachfrage bestätigte. Der Landkreis erklärte, die Behörde werde das Tier bis zu einer gerichtlichen Entscheidung nicht entnehmen lassen.

Kronauer warf dem Landkreis vor, Schnellabschüsse testen zu wollen, bis ein rechtssicherer Weg gefunden sei: „Es kann nicht sein, dass juristische Fragestellungen auf dem Rücken der Wölfe, aber auch der Weidetiere ausgetragen werden.“

Jörg Zidorn von der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe kritisierte ungenaue Aussagen des Landkreises. Die Behörde habe von mehreren Rissen in einem Deichabschnitt gesprochen und vor einer Gefährdung der Deiche gewarnt, weil Schafe mit ihren Tritten für feste Deiche sorgten und Löcher von Maulwürfen oder Wühlmäusen verschlössen.

„Nach uns vorliegenden Informationen sind die genannten Risse aber eben gerade nicht auf den Deichen, sondern nur in der Nähe der Deiche im Landesinneren erfolgt“, sagte Zidorn. Zudem sei bei den bekannten drei Rissen kein Grundschutz vorhanden gewesen. Laut Zidorn sind in der Region, in der die Risse stattfanden, weder ein Rudel noch territoriale Einzeltiere bekannt. „Es besteht also wieder die Gefahr, dass ein völlig unbeteiligter Wanderwolf abgeschossen wird.“

Nach Angaben der Behörde hatte ein sogenannter Rissgutachter die getöteten Schafe und Lämmer untersucht und dabei einen Wolf als Schadensverursacher festgestellt. Weil der Wolf schon häufiger andere Tiere gerissen habe, sei mit weiteren Angriffen auf Weidetiere zu rechnen, hieß es.

Der Landkreis hatte zunächst auf einen Beschluss der Umweltministerkonferenz vom vergangenen Dezember verwiesen. Danach dürfen in Gebieten mit häufigen Wolfsrissen Schnellabschüsse von Wölfen erlaubt werden. Dazu genüge es, dass ein Wolf einmal einen zumutbaren Herdenschutzzaun überwunden und andere Tiere getötet habe. Die Abschussgenehmigung sei auf 21 Tage nach dem Rissereignis befristet und gelte nur im Umkreis von einem Kilometer um die betroffene Weide.