Auch Bundesrat billigt Krankenhaustransparenzgesetz

Kliniken sollen Patienten künftig über Leistung und Qualität von Behandlungen informieren. Ein Online-Atlas zeigt wo Eingriffe gut gelingen. Mehrere Länder übten dennoch heftige Kritik.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)Imago / Jürgen Heinrich

Patienten sollen künftig besser erkennen können, welches Krankenhaus in ihrer Nähe welche Leistungen anbietet und wie ihre Qualität ist. Der Bundesrat billigte  in Berlin das entsprechende Krankenhaustransparenzgesetz. Das Gesetz sieht die Einführung eines Online-Transparenzverzeichnisses vor. Mehrere Bundesländer forderten allerdings, dass zunächst die Krankenhausreform stattfinden müssen und verlangten mehr Geld für den Übergang. Sonst drohten zahlreiche Klinik-Insolvenzen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kündigt an, dass die Krankenhausreform am 24. April vom Kabinett beschlossen werden solle und 2025 in Kraft treten werde. Er verwies zudem auf eine Protokollerklärung der Regierung zur Finanzierung der Krankenhäuser.

Kritik kommt aus Baden-Württemberg und Thüringen

Hamburgers Erste Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) warb für den „wichtigen Schritt im Rahmen einer größeren Transparenz“. Die Bayrische Landesgesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) begründete ihre Ablehnung mit einer fehlenden Finanzierung aktueller Finanzengpässe von Kliniken. Der „kalte Strukturwandel“ führe ansonsten zu vielen Krankenhausschließungen.

Baden-Württembergs Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) warf Bundesgesundheitsminister Lauterbach vor, die Länder nicht einbezogen zu haben. Kritik übte er auch am Register. Es sehen etwa Zuteilungen an Leistungsgruppen vor, über die noch nicht einmal entschieden worden sei. Der Chef der Thüringer Staatskanzlei, Benjamin-Immanuel Hoff (Die Linke), begründete die Enthaltung seines Landes damit, dass der zugesagte Transformationsfonds erst 2026 und damit zu spät komme. Er kritisiert auch, dass die Länder und die Krankenkassen jeweils zur Hälfte den Fonds von 50 Milliarden Euro bezahlen sollen.

In einer begleitenden Entschließung bat der Bundesrat die Bundesregierung zudem, in der praktischen Umsetzung oder bei einer Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen, dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich alle Kriterien und Informationen enthalte, die für Patienten und Angehörige wesentlich seien. Diese müssten in einer für Laien verständlichen und zugänglichen Weise aufbereitet sind. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet.