Die ARD startet am 1. Dezember eine neue Version der „Tagesschau“-App, die unter dem Motto „Sendung first“ deutlich stärker auf audiovisuelle Elemente setzt. Hintergrund sind Vorgaben des Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wie der ARD-Vorsitzende Florian Hager am Freitag in einem digitalen Pressegespräch erläuterte. Die Staatsvertragsnovelle, die am 1. Dezember in Kraft tritt, verschärft das Verbot der sogenannten Presseähnlichkeit öffentlich-rechtlicher Internetangebote.
Neben einer stärkeren Crossmedialität werde es auf den ARD-Webseiten auch mehr Verlinkungen auf die Online-Angebote privater Medien geben, kündigte Hager an. Der neue Staatsvertrag konkretisiert, welche Texte künftig neben dem Schwerpunkt Bild und Ton noch zulässig sind. Dazu zählen „Sendungstranskripte, Zusammenfassungen der wesentlichen Inhalte einer Sendung sowie solche, die der nachträglichen Aufbereitung von Inhalten aus einer konkreten, nicht länger als vier Wochen zurückliegenden Sendung einschließlich Hintergrundinformationen dienen“.
Die Neuregelung werde von der ARD akzeptiert, sagte Hager. Sie werde aber auch zu einem Tempo- und Reichweitenverlust führen, zudem werde die Sichtbarkeit der ARD-Angebote in Suchmaschinen zurückgehen. Insbesondere die Zeitungsverleger hatten wiederholt eine Verschärfung des Verbots der Presseähnlichkeit gefordert.
Die Intendantinnen und Intendanten der ARD gaben nach ihrer mehrtägigen Sitzung in München auch einen Überblick über die Radiowellen, die im Zuge des Reformstaatsvertrags wegfallen sollen. Neben dem Programm Puls für junge Zuhörer trifft es beim Bayerischen Rundfunk (BR) die terrestrisch verbreiteten Radioangebote Verkehr, Schlager und BR24live. Beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) entfallen Schlager, Blue und Info Spezial, beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) die Wellen Klassik, Tweens und Schlagerwelt. Beim Westdeutschen Rundfunk (WDR) stehen die Radiosender Event und Die Maus auf der Streichliste.
Darüber hinaus sollen die jungen Programme und die Infoprogramme im Südwesten über die bereits bestehenden Sendestrecken hinaus kooperieren. Der Hessische Rundfunk (HR), der Südwestrundfunk (SWR) und der Saarländische Rundfunk (SR) erarbeiteten dazu Konzepte, hieß es. Die Staatsvertragsnovelle schreibt vor, dass die ARD bis 2027 von den aktuell 69 terrestrisch verbreiteten Radiowellen nur noch 53 unterhalten darf. Kooperationsprogramme werden dabei nur noch als halbe Programme der jeweiligen Anstalten gezählt.
Außerdem sollen ARD und ZDF die Zahl ihrer TV-Spartensender reduzieren. Der Reformstaatsvertrag sieht unter anderem eine engere Zusammenarbeit der Kultursender 3sat und Arte vor, daneben sollen von den vier Sendern Tagesschau24, Phoenix, ARD-alpha und ZDFinfo durch Bündelung nur noch zwei übrigbleiben. ARD und ZDF seien hierzu „in konstruktiven Gesprächen über ein gemeinsames Konzept“, hieß es.
Der ARD-Vorsitzende Hager bezeichnete die Frage der TV-Spartenkanäle als „komplexes Problem“. Es sei schon schwer, die ARD zu einen, nun müsse auch noch gemeinsam mit dem ZDF eine Lösung gefunden werden. Eine Entscheidung hierzu werde in der ersten Jahreshälfte 2026 fallen, damit die Änderungen wie vom Gesetzgeber gefordert zum 1. Januar 2027 in Kraft treten könnten.
Mit Blick auf den Kinderkanal (Kika) von ARD und ZDF verwies Hager darauf, dass dieser TV-Sender noch bis 2033 als lineares Angebot beauftragt sei. Gerüchte, wonach ein schnelles lineares Aus drohe, seien falsch. „Aber auch wenn Petitionen geschrieben werden: Die lineare Nutzung des Kika geht zurück“, fügte der ARD-Vorsitzende hinzu.