ARD muss BSW zur “Wahlarena 2024 Europa” einladen

Das “Bündnis Sahra Wagenknecht” darf nicht von der “Wahlarena” zu den Europawahlen ausgeschlossen werden. Damit gab das Oberverwaltungsgericht NRW einem Eilantrag der erst im Januar gegründeten Partei statt.

Die ARD muss das “Bündnis Sahra Wagenknecht” (BSW) zur “Wahlarena 2024 Europa” am Donnerstag einladen. Wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am Mittwoch in einem Eilverfahren (Az: 13 B 494/24) entschied, kann der BSW-Spitzenkandidat Fabio De Masi damit an der Diskussionssendung mit Studiopublikum teilnehmen.

Der für die ARD bei der Sendung federführende WDR hatte dagegen nur Vertreter von bereits im EU-Parlament “mit relevanter Stärke” vertretenen Parteien eingeladen. Der Sender hatte dies nach Angaben des Gerichts damit begründet, dass das Konzept des sogenannten “Townhall Meetings” auch einen Rückblick auf die ablaufende Wahlperiode vorsehe. Aus diesem Grund und weil man bei weniger Gästen mehr Zeit für die Diskussion habe, sei die Begrenzung erfolgt.

Mit der Entscheidung hebt das OVG die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln auf, das einen Eilantrag des BSW auf Teilnahme abgelehnt hatte. Der 13. Senat des OVG erklärte nun, das mitgeteilte Sendungskonzept rechtfertige die Nichtberücksichtigung der Partei nicht. Das BSW könne vielmehr das für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geltende Gebot der “abgestuften Chancengleichheit” für sich beanspruchen. Dieses sieht vor, dass politische Parteien nach ihren Chancen auf einen Wahlerfolg beurteilt und behandelt werden müssen. Dazu werden die Ergebnisse der letzten vergleichbaren Wahl, aber auch die Erfolge der Parteien bei anderen Wahlen auf Bundes- und Landesebene sowie entsprechende Prognosen für die anstehende Wahl berücksichtigt.

Mit Blick auf die Europawahl lasse sich dabei “gegenwärtig jedenfalls nicht feststellen, dass die Antragstellerin gegenüber den eingeladenen Parteien FDP und Die Linke hinsichtlich ihrer gegenwärtigen Bedeutung einen derart großen Abstand aufweist, der ihren Ausschluss von der Sendung rechtfertigen könnte”, urteilt das OVG in Sachen BSW. Im aktuellen Fall sei wegen der erst im Januar erfolgten Gründung des BSW als Partei “maßgeblich auf das Kriterium der Erfolgsaussichten bei den bevorstehenden Wahlen abzustellen”.

Hier bewege sich das BSW seit Februar 2024 konstant in einem “Umfragekorridor” von vier bis sieben Prozent, womit der Partei “zum Teil bessere Wahlchancen attestiert werden als etwa den Parteien FDP und Die Linke”. Ungeachtet der eingeschränkten Verlässlichkeit von Umfragen vor einer Wahl lasse sich hieraus eine deutliche Tendenz für die aktuellen Erfolgsaussichten des BSW herleiten, so das Gericht.

Nach den letzten verfügbaren Umfragen vom 30. Mai (Forschungsgruppe Wahlen für das ZDF) und 1. Juni (Insa für die “Bild am Sonntag”) zur Europawahl kommt das BSW auf sechs beziehungsweise sieben Prozent, während die FDP bei vier Prozent und die Linke bei vier beziehungsweise drei Prozent liegen.

Das Gericht erklärte außerdem, dass der WDR im Rahmen seiner redaktionellen Freiheit zwar eine Wahlsendung ausschließlich oder schwerpunktmäßig dem Rückblick auf die vergangene Wahlperiode widmen und den Teilnehmerkreis entsprechend begrenzen könne. Doch das gewählte Format des “Townhall Meetings” lasse “hauptsächlich zukunftsgerichtete Fragen der Bürgerinnen und Bürger an die anwesenden Politiker erwarten”, begründete das OVG seine Entscheidung.

Gegen das Urteil kann der WDR als letzte Instanz noch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen.