ARD-Chef: Auch Ministerpräsidenten müssen sich an Gesetze halten

Der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke hat die Verfassungsbeschwerde von ARD und des ZDF zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags verteidigt. „Der Schritt fällt uns nicht leicht. Aber alle müssen sich an Recht und Gesetz halten. Auch die Ministerpräsidenten“, sagte Gniffke der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ für die am Donnerstag erscheinende Ausgabe

„Unser Land hat sich aus guten Gründen für ein Verfahren zur unabhängigen Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio entschieden. Es soll sicherstellen, dass die Sender genug Mittel erhalten, um auch unabhängig ihren Auftrag zu erfüllen“, führte der SWR-Intendant aus. Am Dienstag hatten ARD und ZDF Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags eingereicht.

Die Regierungschefs und -chefinnen der Bundesländer hatten sich im Oktober auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
geeinigt, einen Beschluss zum künftigen Rundfunkbeitrag jedoch bis zum nächsten Treffen am 12. Dezember in Berlin verschoben. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich zum Jahreswechsel empfohlen.

Die Medienpolitik darf nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen. Eine Erhöhung zum 1. Januar hatte die in Medienfragen federführende Staatskanzlei Rheinland-Pfalz bereits Mitte September aus verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen. Gniffke hält die Beschwerde der öffentlich-rechtlichen Sender für angemessen: „Wenn wir hier fünfe gerade sein lassen, ist das ganze Verfahren beschädigt und damit die unabhängige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, eine Grundlage unserer Unabhängigkeit, perdu.“