Arbeitskreis „Gemeinde unterwegs“ gegen Neuregelung von Paragraf 218

Der theologisch konservative Arbeitskreis „Gemeinde unterwegs“ in der bayerischen Landessynode ist über die Positionierung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) beim Thema Schwangerschaftsabbruch beunruhigt. Auch die Stellungnahme der Diakonie zu dem Thema finden die Arbeitskreis-Mitglieder problematisch. „Wir sprechen uns gegen eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs-Paragrafen 218 aus“, teilten die beiden Arbeitskreis-Sprecher Beate Schabert-Zeidler aus Augsburg und der Windsbacher Dekan Klaus Schlicker am Montag mit.

Der Synodale Arbeitskreis hatte sich bei einer Tagung am Freitagabend (17. November) mit dem Thema beschäftigt, hieß es. Die bisherige Regelung, „die selbst schon ein Kompromiss ist, der etlichen Christinnen und Christen Sorge bereitet“, habe sich bewährt, heißt es in der Stellungnahme weiter. Dieser Kompromiss sei nach „langen gesellschaftlichen Debatten errungen worden“; er stelle ungeborenes Leben unter besonderen Schutz und trage zugleich der Selbstbestimmung der Frau besonders Rechnung. Eine Neufassung dieses Gesetzes würde „alte Gräben neu aufreißen“ und zur weiteren Spaltung der Gesellschaft beitragen.

Der Rat der EKD hatte sich Mitte Oktober für eine teilweise Neuregelung von Abtreibungen außerhalb des Strafrechts ausgesprochen und sieht die Möglichkeit einer straffreien Abtreibung nach vorheriger verpflichtender Beratung bis zur 22. Schwangerschaftswoche. Hintergrund ist eine Kommission des Bundes, die auf Wunsch der Ampel-Koalition prüfen soll, ob das Abtreibungsrecht reformiert wird. Bislang sind Abtreibungen nach Paragraf 218 Strafgesetzbuch illegal, bleiben aber unter bestimmten Bedingungen straffrei. Die Stellungnahme der EKD ist innerkirchlich umstritten.

Der synodale Arbeitskreis „Gemeinde unterwegs“ ist einer von drei Arbeitskreisen in der Landessynode, dem Kirchenparlament der mehr als 2,1 Millionen Evangelischen in Bayern. Neben „Gemeinde unterwegs“ gibt es noch den Arbeitskreis „Offene Kirche“ sowie den sogenannten „Dritten Arbeitskreis“. Die Arbeitskreise sind keine Fraktionen, sondern bieten den 108 Synodalen außerhalb des Protokolls – also außerhalb des Plenums und der offiziellen Ausschusssitzungen – geschützte Orte zur Information, Diskussion und Meinungsbildung. Die Zugehörigkeit zu einem Arbeitskreis ist lose, feste Mitgliedschaften gibt es nicht. (00/3779/20.11.2023)