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Anklagen nach Foltervorwürfen im Justizvollzug

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen drei frühere Mitarbeiter der JVA Gablingen bei Augsburg erhoben. Es geht um Freiheitsberaubung, Gewalt und mutmaßliche Untreue.

Nach Foltervorwürfen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Gablingen bei Augsburg hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen drei Personen erhoben. Das teilte deren Pressestelle am Dienstag in Augsburg mit. Bei den Angeklagten handelt es sich demnach um die ehemalige Leiterin der JVA, die ehemalige stellvertretende Anstaltsleiterin sowie ein ehemaliges Mitglied der Sicherungsgruppe. Die Angeklagten seien seit Herbst 2024 vom Dienst freigestellt. Ihnen wird Freiheitsberaubung, Nötigung und vorsätzliche beziehungsweise gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, wie es hieß.

Anstaltsleiterin und Stellvertreterin hätten außerdem Geld aus dem Budget der JVA rechtswidrig ausgegeben, das nur ihnen oder Mitgliedern der Sicherheitsgruppe einen Vorteil verschafft habe. Dabei entstand laut Angaben ein mutmaßlicher Schaden von etwa 44.000 Euro; die Anklage umfasse dabei Untreue in sechs Fällen. Hinsichtlich weiterer Beschuldigter dauerten die Ermittlungen noch an.

Insgesamt hätten Staatsanwaltschaft und Polizei mehr als 330 Zeugen vernommen, 17 Mobiltelefone mit 2,6 Millionen Chatnachrichten sowie 4,5 Millionen sonstige Dateien ausgewertet sowie 185 Gefangenenpersonal- und Gesundheitsakten gesichtet. 257 Unterbringungen in besonders gesicherten Hafträumen im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 24. Oktober 2024 seien auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft worden.