Anklage wegen Beschädigung des Brandenburger Tors

Nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor hat die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ erhoben. Kosten von etwa 115.000 Euro stehen im Raum.

Am 17.09. besprühten Klimaaktivisten das Brandenburger Tor mit Sprühfarbe
Am 17.09. besprühten Klimaaktivisten das Brandenburger Tor mit SprühfarbeImago / Jürgen Held

Nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor in Berlin vom September hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sechs Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ erhoben. Sie müssten sich gegen Vorwürfe gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verantworten, teilte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin mit. Die Kosten für die Beseitigung des durch die Aktion verursachten Schadens sollen sich auf etwa 115.000 Euro belaufen.

Eine 27 Jahre alte Aktivistin soll demnach mit nicht wasserlöslicher gelber Farbe aus einem Feuerlöscher eine Säule des Brandenburger Tors besprüht haben. Eine 34-Jährige soll Farbe auf dem Boden zwischen den mittigen Säulen ausgeleert und mit ihren Beinen weiter verteilt haben.

Gemeinschädliche Sachbeschädigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Zwei Männer im Alter von 26 und 31 Jahren und eine 27-Jährige sollen parallel dazu mit einer angemieteten Hebebühne versucht haben, auf das Brandenburger Tor zu gelangen, von dort Transparente auszubreiten und ebenfalls Farbe zu verteilen. Ihnen wird gemeinsam mit einem am Boden verbliebenen 51 Jahre alten weiteren Aktivisten gemeinschädliche Sachbeschädigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Sie sollen auch versucht haben, zwei Polizeibeamte daran zu hindern, die Auffahrt mit der Hebebühne zu stoppen.

Insgesamt seien 14 Verfahren gegen Tatverdächtige im Zusammenhang mit dieser Tat eingeleitet worden. Gegen die weiteren Tatverdächtigen dauern die Ermittlungen noch an, hieß es. Grund dafür sei, dass in sechs dieser Verfahren noch über Beschwerden der Beschuldigten gegen Beschlagnahmungen zu entscheiden ist.