Ein wegen Mordverdachts in 15 Fällen angeklagter Palliativarzt wollte sich zum Verhandlungsauftakt am Berliner Landgericht nicht zur Anklage äußern. Die Staatsanwaltschaft geht in ihrer Anklageschrift davon aus, dass der heute 40-Jährige aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen zwischen September 2021 und Juli 2024 mindestens 15 Patienten eines Pflegedienstes ohne deren Wissen und Zustimmung Mittel verabreicht habe, die zum Tod geführt hätten. Der Angeklagte ist seit 6. August in Untersuchungshaft.
Staatsanwaltschaft sieht besondere Schwere der Schuld
Zum Auftakt der Hauptverhandlung erklärte der Staatsanwalt, dass der Mediziner es ausgenutzt habe, dass er das vollste Vertrauen seiner schwerst kranken Patienten genossen habe. Er habe seine eigenen Vorstellungen vom Sterben seiner Patienten durchsetzen wollen und sich als “Herr über Leben und Tod” aufgeführt. Die Staatsanwaltschaft sieht eine besondere Schwere der Schuld und fordert neben der Verurteilung eine anschließende Sicherungsverwahrung nach Verbüßen der Haftstrafe sowie ein lebenslanges Berufsverbot. Die Behörde ermittelt unterdessen weiter, sie geht nach eigenen Angaben über 90 weiteren Verdachtsfällen nach.
Am ersten Hauptverhandlungstag gab es noch keine Zeugenvernehmung. Die Richterin kündigte an, zunächst die Zeugen zu jenen fünf Fällen laden zu wollen, bei denen es auch zu Brandstiftung in der Wohnung der Patienten gekommen sei. Die Verhandlung wird am 23. Juli fortgesetzt. Für den Prozess sind bislang 35 Verhandlungstermine bis zum 28. Januar 2026 angesetzt. Das jüngste mutmaßliche erste Opfer soll eine 25 Jahre alte krebskranke Frau gewesen sein, das älteste eine 87-Jährige. 13 Angehörige der mutmaßlichen Opfer treten als Nebenkläger auf.
