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Anderes Geschlecht im Pass – auch in kleinen Städten Anmeldungen

Viele Menschen warten auf den Termin: Ab 1. November lässt sich das Geschlecht im Pass mit einem Gang in das Standesamt ändern. Psychiatrische Gutachten sind nicht notwendig. Die Nachfrage ist groß.

In den größeren Städten in Deutschland haben bislang zusammen mehrere tausend Menschen eine Änderung des Geschlechtseintrags angemeldet. Allein in Berlin seien es rund 1.000 Menschen, wie die Berliner Senatskanzlei auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mitteilte. In Leipzig waren bislang rund 650 Menschen bei den Standesämtern, um sich für einen Termin anzumelden. Die KNA hatte in den vergangenen Tagen bundesweit in verschiedenen Standesämtern nach der Zahl der Anmeldungen gefragt.

Der Bundestag hatte das Selbstbestimmungsgesetz im April beschlossen. Damit ist für die Änderung des Geschlechtseintrags und des Namens nur noch eine einfache Erklärung bei einem Standesamt nötig – statt wie bisher zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss. Das Gesetz tritt zwar erst am 1. November in Kraft. Betroffene können sich aber schon seit dem 1. August bei den Standesämtern anmelden. In dem Gesetz geht die Bundesregierung von jährlich rund 4.000 Menschen aus.

Weiter geht aus der KNA Umfrage hervor, dass sich in Hamburg nach Angabe der Standesämter rund 500 für einen Termin angemeldet haben, in Köln 342 und in München 300. In weiteren Großstädten in Bayern gab es in Nürnberg 130, in Augsburg 117, in Würzburg 89 und in Regensburg 57 Anmeldungen. In Baden-Württemberg meldeten sich in Stuttgart 155 und in Mannheim 98 Menschen für einen Termin an. In weiteren Städten in Ostdeutschland gab es etwa in Rostock 127 Anmeldungen, in Magdeburg 77, in Chemnitz 69 und in Erfurt 74.

Aber auch in kleineren Städten gibt es Menschen, die von dieser neuen rechtlichen Möglichkeit ab 1. November Gebrauch machen wollen. In Bayern sind es etwa in Straubing bisher 15 Personen, in Bad Reichenhall 4 und in Füssen 3.

Vor der Reform mussten trans- und intergeschlechtliche Personen zwei psychiatrische Gutachten und einen Gerichtsbeschluss vorlegen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Nun ist das per einfacher Erklärung auf dem Standesamt möglich. Dabei gibt es vier Möglichkeiten: männlich, weiblich, divers oder keine Angabe. Das bedeutet, dass der bisherige Eintrag gestrichen werden kann.