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Amtsträger bekommen künftig psychosoziale Beratung

Wer in Baden-Württemberg ein Amt oder Mandat übernommen hat, kann künftig bei Bedarf psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen. Damit reagiert das Innenministerium laut einer Mitteilung vom Donnerstag auf zunehmende
Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffe gegen diese Personengruppe. Das Angebot ist Teil der Zentralen Ansprechstelle für Amts- und Mandatsträger.

Eine Psychologin in der psychosozialen Beratungsstelle unterstütze und begleite künftig Opfer von Straftaten emotional und bei der Bewältigung ihrer Ängste, hieß es weiter. Das sei ein wichtiger Schritt, „um den Menschen, die in ihrem Amt und ihrer Funktion täglich für uns und unsere Gesellschaft einstehen, bestmöglich den Rücken zu stärken“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Im Jahr 2022 wurden laut Mitteilung 384 Angriffe auf Amts- und Mandatspersonen verzeichnet, im Jahr 2021 waren es 502. Im Jahr 2023 wurden in den ersten drei Quartalen insgesamt 297 (Vorjahreszeitraum: 220) Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger verzeichnet. Es deute sich ein Anstieg der Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr an, so das Innenministerium.

Für das psychosoziale Beratungsangebot stellt der Landtag den Angaben zufolge für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt 120.000 Euro sowie für die Evaluation des Beratungsangebots 40.000 Euro zur Verfügung.

Der baden-württembergische Landkreistag begrüßt das neue Angebot. „Gerade auch mit Blick auf die im kommenden Jahr anstehenden Kommunalwahlen muss klar sein, dass wir als Staat und Gesellschaft die Verrohung der politischen Debatte nicht tatenlos hinnehmen werden“, sagte Präsident Joachim Walter. Die psychischen Verletzungen, die Anfeindungen bei den kommunalen Amts- und Mandatsträgern hinterlassen könnten, wögen häufig schwerer, als man dies im ersten Moment zugeben wolle, betonte er. (2616/02.11.2023)