Kinderpornografie: Amtsgericht lässt Anklage gegen Lehrerin nicht zu

Das Amtsgericht Montabaur will keine Verhandlung gegen eine Lehrerin aus dem Westerwald führen, die sich kinderpornografische Aufnahmen einer ihrer Schülerinnen verschafft hatte, um Eltern und Polizei einzuschalten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz sei nicht zugelassen worden, teilte das Gericht am Montag mit (AZ: 2a Ls 2070 Js 44219/22). Das Vorgehen der Lehrerin erfülle keinen Straftatbestand, zumal es ihr ebenso wie der Mutter „nur auf eine von ihnen selbst ungesichtete Weiterleitung des Videos an die Polizei ankam“.

In dem aufsehenerregenden Fall hatte die Lehrerin erfahren, dass in Ihrer Schule ein „intimes Video“ einer damals 13-jährigen Schülerin kursierte. Das Mädchen selbst hatte sich ratsuchend an die Pädagogin gewandt. Damit die Familie der Schülerin Anzeige erstatten konnte, hatte sich die Lehrerin das Video von einem Schüler zusenden lassen und es ungesehen an die Eltern weitergeleitet. Im Anschluss wurde von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte auf Nachfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd) mit, sie teile die Rechtsauffassung des Gerichts nicht. „Wir halten das Verhalten der Angeschuldigten weiterhin für gesetzlich strafbar, aber eben nicht für ahndungswürdig“, erklärte der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler. „Beides muss unseres Erachtens unterschieden werden.“ Aus rechtlichen Gründen erwäge die Staatsanwaltschaft, gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vorzugehen. „Inzwischen liegt überdies bereits ein Gesetzesentwurf vor, der trotz gegebener Strafbarkeit Einstellungsmöglichkeiten eröffnet, um Fälle wie den vorliegenden sachgerecht zu lösen“, erklärte Mannweiler.