Ampel-Kommission stellt Empfehlungen zu Abtreibungsregelung vor
Die Ampel-Kommission empfiehlt eine Liberalisierung der bisherigen Abtreibungsregeln. Vor allem Union und kirchliche Verbände kritisieren die schon bekannt gewordenen Empfehlungen.
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission stellt am heutigen Montag Empfehlungen vor, ob eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs auch außerhalb des Strafrechts möglich wäre. Nach einer vorab bekannt gewordenen Kurzfassung ihres Abschlussberichts sollen Abtreibungen nach Ansicht der Fachleute künftig in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen grundsätzlich erlaubt werden. Eine grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft sei nicht haltbar, so die Kommission. Die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch hielten einer „verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung“ nicht Stand.
Eine Abtreibung ist derzeit grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird. Zudem muss die schwangere Frau sich zuvor beraten lassen; zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.
Für die Zeit zwischen der 12. und 22. Woche könne der Gesetzgeber dann nach eigenem Ermessen festlegen, „bis zu welchem Zeitpunkt er einen Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlaubt“, so die Kommission weiter. Auch eine Legalisierung von Abbrüchen über die zwölfte Woche hinaus wäre möglich. Ob an der Beratungspflicht festgehalten werde, liege ebenfalls im Ermessen des Gesetzgebers. Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation müsse es zudem weiterhin Ausnahmen geben, auch in späteren Phasen der Schwangerschaft.
Die Kommission sieht zudem Raum für Neuregelungen in den Bereichen Eizellspenden und Leihmutterschaft. So sei es ethisch vertretbar, Eizellspenden in Deutschland zuzulassen, sofern die Legalisierung „auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, die insbesondere den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet“. Bei der uneigennützigen Leihmutterschaft ohne Bezahlung liege es im Ermessen des Gesetzgebers, am bisherigen Verbot festzuhalten. In bestimmten Fällen könne sie aber zulässig sein.
Vor allem die Union und kirchliche Verbände haben Kritik an den Empfehlungen geäußert. Die von der Bundesregierung vor einem Jahr eingesetzte Kommission legt Empfehlungen vor. Die Bundesregierung muss entscheiden, ob sie entsprechende Gesetzesentwürfe erarbeiten will. Union und katholische Kirche kritisieren eine Liberalisierung. Die evangelische Kirche vertritt dagegen mit Blick auf eine Abtreibungsregelung ein abgestuftes Konzept.