Aktion Mensch: Inklusion am Arbeitsmarkt weiter verschlechtert

Die wirtschaftlichen Probleme in Deutschland machen sich auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar – erst recht für Menschen mit Behinderung. Nach positiven Entwicklungen gibt es nun schlechte Nachrichten.

 Das Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch zeigt negative Tendenzen (Symbolbild)
Das Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch zeigt negative Tendenzen (Symbolbild)Imago / Shotshop

Für Menschen mit Behinderung ist es noch schwieriger geworden, einen Job zu bekommen. Zu diesem Ergebnis kommt das Inklusionsbarometer Arbeit, das die Aktion Mensch in Bonn veröffentlichte. Im Vergleich zum Jahr 2022, in dem nach dem Ende der Corona-Pandemie eine leicht positive Entwicklung zu verzeichnen gewesen sei, habe sich die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung 2023 wieder deutlich verschlechtert.

Sowohl die Arbeitslosenzahl als auch die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderung seien im vergangenen Jahr gestiegen, heißt es weiter: Im Jahresdurchschnitt waren 165.725 von ihnen arbeitslos. Die Quote betrug 11 Prozent, während die allgemeine Arbeitslosenquote bei 5,7 Prozent lag. Offenbar gehe der Negativtrend aktuell weiter, ergänzte die Aktion Mensch: Im Oktober 2024 habe die Zahl der Arbeitslosen mit Behinderung bei 177.280 gelegen, im Vergleich zum gleichen Zeitpunkt 2023 bedeute dies einen Anstieg um 7 Prozent.

Inklusion: Unternehmen kommen Pflicht nicht nach

Besonders problematisch sei, dass immer weniger der 179.000 Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden ihrer gesetzlichen Pflicht nachkämen, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen: Der Anteil dieser Betriebe, die die vorgegebene Fünf-Prozent-Quote vollständig erfüllen, sei auf den Tiefstwert von 39 Prozent gesunken. Und immer noch beschäftige mehr als jedes vierte Unternehmen gar keine Menschen mit Behinderung. Insbesondere die Privatwirtschaft liege hier weit unter dem Soll.

Die Aktion Mensch hofft hier auf eine Verbesserung durch die seit Jahresbeginn deutlich erhöhte Ausgleichsabgabe, die solche Betriebe zahlen müssen: “Ein Nichterfüllen der Beschäftigungspflicht ist kein Kavaliersdelikt – denn es geht um nichts Geringeres als das Recht auf Teilhabe am Arbeitsmarkt. Chancengleichheit muss losgelöst von konjunkturellen Entwicklungen Bestand haben.”

Das Inklusionsbarometer Arbeit wird seit 2013 jährlich erstellt. Es basiert auf Daten der Bundesagentur für Arbeit und der Integrationsämter.