Juden können wegen eines Schreib- und Fahrverbots keine Prüfungen ablegen
Immer wieder wird Kritik daran laut, dass in Deutschland etwa bei Schul- oder Universitätsprüfungen nichtchristliche Feiertage oder der jüdische Ruhetag Schabbat nicht beachtet würden. Religiöse Jüdinnen und Juden fühlen sich an die Arbeitsruhe am Schabbat und an bestimmten Feiertagen gebunden. Sie können wegen eines Schreib- und Fahrverbots zum Beispiel keine Prüfungen ablegen, was sogar zu Verlängerungen von Studienzeiten führen kann. "In der Theorie sind wir geschützt", sagte Lisa Michajlova vom Vorstand der Jüdischen Studierendenunion. In der Praxis sehe es jedoch anders aus, wenn Blockseminare oder regelmäßig Klausuren auf den Schabbat fielen. Prüfungstermine in der Medizin kollidierten jüngst mit Sukkot und Pessach. Michajlova sprach von "ungemütlichen Entscheidungen", die Studierende treffen müssten.Leutheusser-Schnarrenberger: Kein Nachteil aufgrund von Religion
Die NRW-Antisemitismusbeauftragte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erinnerte in einem Grußwort daran, dass es grundgesetzlich geregelt sei, dass niemandem wegen seiner Religion ein Nachteil entstehen dürfe. Die Ruhr-Universität Bochum etwa habe sich 2020 verpflichtet, künftig Prüfungstermine so festzulegen, dass sie nicht mit wichtigen Feiertagen einer Religionsgemeinschaft kollidieren. Sollte das ausnahmsweise nicht gehen, müsse ein zeitnaher Ersatztermin gefunden werden.Die Vizepräsidentin des NRW-Landtages, Berivan Aymaz (Grüne), stellte insgesamt klar: "Es geht nicht um einen Gnadenakt, kein Nice to Have, sondern um ein in unserer Verfassung verbrieftes Grundrecht.".@sls_fdp, Antisemitismusbeauftragte des Landes NRW: „Es ist nicht die Aufgabe der #Studierenden, sich um einen passenden #Prüfungstermin zu kümmern, wenn es zu einer Kollision mit einem #jüdischen #Feiertag gekommen ist.“ pic.twitter.com/ealu3AVvAk
— Tikvah Institut gUG (@TikvahInstitut) August 30, 2023

