Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat die Entscheidung bestätigt, den früheren Ahrweiler Landrat Jürgen Pföhler (CDU) wegen seiner Versäumnisse während der Flutkatastrophe im Juli 2021 nicht anzuklagen. Wie die Ermittlungsbehörde am Montag mitteilte, wurden Beschwerden von Flutopfern gegen die Einstellung der Ermittlungen als unbegründet zurückgewiesen. Belege dafür, dass der Verwaltungschef durch ein anderes Verhalten Todesopfer in den Ortschaften entlang der Ahr verhindert hätte, seien nicht gefunden worden. Damit übernahm die Generalstaatsanwaltschaft die Position der Staatsanwaltschaft Koblenz, die die Verfahren gegen Pföhler und den ehrenamtlichen Leiter des damaligen Krisenstabs eingestellt hatte.
Gegen die beiden beschuldigten Männer war mehrere Jahre lang wegen des Verdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen ermittelt worden. Schwerpunkt der Ermittlungen waren insbesondere die Geschehnisse in einer Behinderteneinrichtung in Sinzig, in der zwölf Bewohner ertranken, weil der einzige Betreuer und Rettungskräfte vom schnellen Tempo des Wasseranstiegs überrascht worden waren. Insgesamt kamen im Ahrtal 135 Menschen ums Leben.
Das Krisenmanagement während der Flutwelle war massiv in die Kritik geraten, unter anderem, weil der Landkreis Ahrweiler den Katastrophenfall erst kurz vor Mitternacht hatte ausrufen lassen. Zu diesem Zeitpunkt waren zahlreiche Ortschaften bereits komplett überflutet und von der Außenwelt abgeschnitten. Pföhler selbst hatte sich nur kurzzeitig im Krisenstab aufgehalten, sich nicht um die Einsatzleitung gekümmert und Hilfsangebote des Landes anfangs sogar abgelehnt.
Die Ermittlungsbehörden hielten dem Ex-Landrat jedoch zugute, dass der Verlauf der Katastrophe nicht im Voraus vorhersehbar gewesen sei. Die Verantwortlichen hätten mit einem starken Hochwasser gerechnet, nicht jedoch mit einer historisch einmaligen Sturzflut. Daher hätte Pföhler auch dann „keine besseren Maßnahmen treffen können“, wenn er seinen Aufgaben vorbildlich nachgekommen wäre.